Die Ersatzkassen zahlen Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen einen Zuschlag für deren coronabedingte Mehraufwendungen. Diese ergeben sich aus verstärkten Hygienemaßnahmen und organisatorischen Änderungen wie z. B. der Durchführung therapeutischer Maßnahmen in Kleingruppen.
Zuschläge von bis zu 16 Euro
Der Zuschlag gilt für den Zeitraum zwischen dem 01.09.2020 und dem 31.12.2020 und beträgt je nach Einrichtungsform zwischen sechs und 16 Euro pro Patient und Tag. „Uns ist wichtig, dass die Vorsorge- und Rehamaßnahmen auch während der Corona-Pandemie weiterlaufen – und dass unsere Versicherten ebenso wie die Mitarbeiter der Einrichtungen dabei bestmöglich geschützt sind“, sagt Claudia Straub, die Leiterin des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) in Schleswig-Holstein.
Fast 90 Einrichtungen im Norden können Zuschläge erhalten
Mit der Zuschlagsregelung folgen die Ersatzkassen einer Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes auf Bundesebene. In Schleswig-Holstein gibt es 19 ambulante und 68 stationäre Einrichtungen, die von dieser Regelung profitieren.
Unberührt von der neuen Zuschlagsregelung bleibt der Schutzschirm für Rehaeinrichtungen, der Mindererlöse durch ausbleibende Behandlungen infolge der Corona-Krise ausgleichen soll.
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