Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vertragspartner für die ambulante ärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) einerseits und die Verbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen andererseits. Die KVSH vertritt die Interessen aller Ärzte, die zur Behandlung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind. Diese Ärzte sind als Vertragsärzte Pflichtmitglieder ihrer jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung.
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