
Heilmittel
Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physio-, Ergo-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie und Ernährungstherapie.
Heilmittelzulassungen in Schleswig-Holstein

Im Gegensatz zu den Vorjahren ist die Zahl der in Schleswig-Holstein zugelassenen Heilmittelerbringer 2020 zurückgegangen - und zwar um rund sieben Prozent auf 3.286. Die Physiotherapeuten sind traditionell die größte Gruppe und stellen etwa die Hälfte aller Anbieter. Hauptgrund für den Rückgang der Anbieterzahlen ist eine Bereinigung um nicht mehr aktive Leistungserbringer. Jeder Anbieter, der über die notwendigen Qualifikationen und Praxisausstattungen verfügt, ist berechtigt, Leistungen im Heilmittelbereich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen.

Einheitliches Zulassungsverfahren seit dem 01.09.2019
Bislang mussten die Anbieter von Heilmittelleistungen für jede Krankenkassenart eine einzelne Zulassung einholen. Seit dem 01. September 2019 ist das Verfahren vereinfacht und vereinheitlicht. Für die Zulassung haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet, die in Schleswig-Holstein bei der vdek-Landesvertretung angesiedelt ist. Anträge auf Heilmittelzulassung sind jetzt nur noch bei der ARGE zu stellen.
Ihre Anträge stellen Sie bitte hier:
Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Zulassung und Überprüfung von Heilmittelerbringern
c/o Verband der Ersatzkassen e.V.
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel
Tel.: 04 31 / 97 44 1 - 22
Fax: 04 31 / 97 44 1 - 23
Web: https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/SHS.html