
Neue Impfvereinbarung bringt Vorteile für Versicherte und Arztpraxen
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die gesetzlichen Krankenkassen des Landes haben eine neue Impfvereinbarung getroffen. Diese tritt am 1. Juli in Kraft und bringt Verbesserungen sowohl für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als auch für die Versicherten. Die neue Vereinbarung legt auch die Vergütung für Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) bei Erwachsenen fest. » Lesen