Nach einer jahrelangen politischen Diskussion bekam Deutschland 2015 endlich ein Präventionsgesetz. Mit diesem „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ (Präventionsgesetz – PrävG) wurde die Nationale Präventionskonferenz als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen der Leistungsträger (gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie soziale Pflegeversicherung) ins Leben gerufen, in der seither die Präventionsstrategie im Sinne der Bundesrahmenempfehlungen umgesetzt und fortgeschrieben wird. Besonders gestärkt wird dadurch Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben.
Das primäre Ziel dabei ist die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen (§20 Abs. 1 SGB V). Aufbauend auf dieser Basis wurde begonnen, die Landesrahmenvereinbarung (LRV) Schleswig-Holstein zu entwickeln, in der die spezifischen sowie regionalen Rahmenbedingungen vor Ort beschlossen sind.
Diese gesetzlichen Grundlagen waren die Initialzündung für viele neue Präventionsprojekte auf Bundes- und Landesebene. Unter der Dachmarke "Gesunde Lebenswelten“ haben die Ersatzkassen gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht - auch in Schleswig-Holstein.