Palliativversorgung
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Versicherte mit einer nichtheilbaren, fortschreitenden Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen sowie eine umfassende Schmerztherapie und Symptomkontrolle in der Häuslichkeit oder im vertrauten familiären Bereich des Betroffenen.
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Die SAPV ergänzt das bestehende Versorgungsangebot, insbesondere das der Vertragsärzte, Krankenhäuser und Pflegedienste einschließlich der Versorgungsangebote der allgemeinen ambulanten palliativmedizinischen Versorgung. Die Leistung wird durch ein multiprofessionelles Team aus speziell weitergebildeten Ärzten und Pflegefachkräften erbracht, die mit weiteren Kooperationspartnern (u. a. Hausärzte, Psychologen, Apotheken, Sanitätshäuser, ambulante Hospizdienste) die Versorgung sicherstellen.
Gemäß § 132d SGB V schließen die Krankenkassen unter Berücksichtigung der Richtlinie nach § 37b SGB V Verträge mit geeigneten Einrichtungen oder Personen zur bedarfsgerechten Versorgung mit spezialisierten ambulanten Palliativleistungen.
Schleswig-Holstein gehört zu den Bundesländern, in denen eine flächendeckende Versorgung sichergestellt ist. Mittlerweile gibt es 14 zugelassene Vertragspartner im Rahmen der SAPV. Zudem wurde mit der DRK-Heinrich-Schwesternschaft ein Vertrag für die Versorgung nur von Kindern und Jugendlichen für SAPV abgeschlossen.
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