Selbsthilfe

Die gesundheitliche Selbsthilfe ist für viele Betroffene ein unverzichtbarer Bestandteil im Umgang mit ihrer Krankheit und ergänzt die "klassischen" medizinischen Angebote. 

Die Ersatzkassen in Schleswig-Holstein unterstützen jedes Jahr etwa 350 Selbsthilfegruppen, 20 Landesorganisationen und 14 Kontaktstellen mit einem Millionenbetrag. Außerdem fließen finanzielle Mittel an Landes- und Bundesverbände der Selbsthilfe.

Selbsthilfegruppen sind nicht nur für gesetzlich Versicherte, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger da. Im laufenden Jahr unterstützt die gesetzliche Krankenversicherung in Schleswig-Holstein die vielfältige Arbeit der Selbsthilfe landesweit mit fast 3,5 Millionen Euro.

Logo der ARGE Selbsthilfeförderung der GKV in Schleswig-Holstein

Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen

Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder psychischen Leiden sowie deren Angehörige haben sich vielfach zu Selbsthilfeorganisationen und -gruppen zusammengeschlossen. Diese bieten ihnen Gelegenheit zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch und zur gegenseitigen Unterstützung. Ziel dabei ist die Überwindung von Isolation und gesellschaftlicher Ausgrenzung, unter der die Betroffenen häufig leiden, sowie die Verbesserung der individuellen Lebenssituation.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Partner der Selbsthilfe und fördern sie. Grundlegende Informationen zu den verschiedenen Ebenen der Selbsthilfeförderung sowie die Antragsformulare finden Sie unter den Auswahlmöglichkeiten Kontaktstellen, Landesorganisationen und Selbsthilfegruppen.

Allgemeine Informationen zur Selbsthilfeförderung finden Sie auf der Seite der Verbandszentrale im Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes und der maßgeblichen Bundesorganisationen der Selbsthilfe.

Förderanträge

Für die Förderung von Selbsthilfegruppen wurde Schleswig-Holstein in vier Regionen nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt. Für jede Region ist ein federführender Krankenkassenverband zuständig. Förderanträge sind bis spätestens 31. Januar eines Jahres bei dem für Ihre Region zuständigen Krankenkassenverband einzureichen.

Der vdek ist für die Stadt Flensburg sowie für die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zuständig.

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten finden Sie auf der Homepage der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein: www.gkv-selbsthilfefoerderung-sh.de/ansprechpersonen

Ihre Ansprechpartnerin in der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein

Lisa-Mari Koppenhagen

Referentin Ambulante Versorgung
Wall 55
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 97 44 1 - 26
Fax: 04 31 / 97 44 1 - 23
Web: https://www.vdek.com

Lisa-Mari.Koppenhagen@vdek.com