Neben den einheitlich und gemeinsam zu schließenden Kollektivverträgen haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, zusätzlich Einzel- bzw. Direktverträge mit Ärzten und anderen Leistungserbringern zur Versorgung der Versicherten abzuschließen.
Neben Modellen zur hausarztzentrierten Versorgung, Chronikerprogrammen (DMP) und Modellvorhaben spielen hier vor allem Verträge zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V eine große Rolle. Als ergänzendes Angebot zur Regelversorgung sollen so für ein komplexes Behandlungsgeschehen Versorgungstrukturen geschaffen werden, die den hohen Ansprüchen einer aufeinander abgestimmten Behandlung der verschiedenen Leistungssektoren gerecht werden. Die Ersatzkassen bewerten dies als Chance, die Versorgung qualitativ zu verbessern und gleichzeitig wirtschaftlicher zu gestalten.
Weitere Informationen rund um die Besondere Versorgung sowie zu den Verträgen, die die der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) dazu auf Bundes- und Landesebene abgeschlossen hat, finden Sie hier.
Darüber hinaus haben auch die einzelnen Ersatzkassen für ihre Versicherten Verträge zur Besonderen Versorgung geschlossen. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der jeweiligen Ersatzkasse.