Vorsorge und Rehabilitation

Im Bereich Vorsorge und Rehabilitation nimmt die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein folgende Aufgaben wahr:

  • Bündelung der Interessen aller Mitgliedskassen in Bezug auf die Vorsorge und Rehabilitation
  • Verbändeübergreifende Abstimmung mit der AOK NordWest, der BKK Nordwest, der IKK Die Innovationskasse, der Knappschaft sowie der SVLFG
  • Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem Sozialministerium, den Rehabilitationsträgern und einzelnen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Zulassung und Abschluss, Veränderung und Beendigung von Versorgungsverträgen
  • Vertrags- und Vergütungsverhandlungen mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Schleswig-Holstein

Versorgungsverträge

Mit 42 Einrichtungen in Schleswig-Holstein bestehen Versorgungsverträge über stationäre Vorsorge und Rehabilitation. Diese verfügen zusammen über 4.321 Betten für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu kommen noch Kapazitäten für die private Krankenversicherung, die Unfall- und die Rentenversicherung.

Daneben gibt es 24 Einrichtungen für Vorsorge und Rehabilitation von Mutter / Vater und Kind mit insgesamt 4.053 GKV-Betten.

Deutlich zu erkennen ist eine starke Konzentration dieser Einrichtungen an den Küstenlinien. Das Klima und die Luft spielen ebenso eine Rolle bei der Rehabilitation wie das Wohlbefinden der Patienten in attraktiver Umgebung.

Die Vergütungen für alle oben genannten Einrichtungen werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den Einrichtungen und den Krankenkassenverbänden festgesetzt.

Reha- und Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen in Schleswig-Holstein

Das Angebot für stationäre Vorsorge und Rehabilitation in Schleswig-Holstein ist seit Jahren ziemlich konstant.

Quelle: vdek; Kartengrundlage GfK GeoMarketing

Quelle: vdek; Kartengrundlage GfK GeoMarketing

Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ist für alle Einrichtungen verpflichtend, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Hauptbeleger bedient werden.

Nähere Informationen zum QS-Reha-Verfahren können unter www.qs-reha.de entnommen werden.