Vorsorge und Rehabilitation

Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein nimmt im Bereich Vorsorge und Rehabilitation folgende Aufgaben wahr:

  • Bündelung der Interessen aller Mitgliedskassen in Bezug auf die Vorsorge und Rehabilitation
  • Verbändeübergreifende Abstimmung mit der AOK NordWest, der BKK Nordwest, der IKK Die Innovationskasse, der Knappschaft sowie der SVLFG
  • Vertretung der Interessen der Ersatzkassen gegenüber dem Sozialministerium, den Rehabilitationsträgern und einzelnen Vorsorge- und Rehabilitationskliniken
  • Zulassung und Abschluss, Veränderung und Beendigung von Versorgungsverträgen
  • Vertrags- und Vergütungsverhandlungen mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Schleswig-Holstein

Versorgungsverträge

Mit 44 Einrichtungen in Schleswig-Holstein bestehen Versorgungsverträge über stationäre Vorsorge und Rehabilitation. Diese verfügen zusammen über 4.236 Betten für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dazu kommen noch Kapazitäten für die private Krankenversicherung, die Unfall- und die Rentenversicherung.

Daneben gibt es 24 Einrichtungen für Vorsorge und Rehabilitation von Mutter / Vater und Kind mit insgesamt 3.352 GKV-Betten.

Deutlich zu erkennen ist eine starke Konzentration dieser Einrichtungen an den Küstenlinien. Das Klima und die Luft spielen ebenso eine Rolle bei der Rehabilitation wie das Wohlbefinden der Patienten in attraktiver Umgebung.

Die Vergütungen für alle o.g. Einrichtungen werden auf dem Verhandlungsweg zwischen den Einrichtungen und den Krankenkassenverbänden festgesetzt.

Reha-Einrichtungen in Schleswig-Holstein

Quelle: vdek; Kartengrundlage GfK GeoMarketing

Quelle: vdek; Kartengrundlage GfK GeoMarketing

Qualitätssicherung in der Rehabilitation

Die Teilnahme am Qualitätssicherungsverfahren der Spitzenverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen ist für alle Einrichtungen verpflichtend, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Hauptbeleger bedient werden.

Nähere Informationen zum QS-Reha-Verfahren können unter www.qs-reha.de entnommen werden.