Meilenstein in der Geschichte der Selbstverwaltung

Ersatzkassen begrüßen Entscheidung für Online-Sozialwahlen

Bei den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2023 können die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen alternativ zur Briefwahl ihre Stimme erstmals auch online abgeben. Dies hat der Bundestag mit der Verabschiedung des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes ermöglicht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

„Der Bundestagsbeschluss ist ein Meilenstein in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung“, lobt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, die Gesetzesänderung. „Damit stärkt die Politik die wichtige Arbeit der gewählten ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Die Entscheidung entspricht auch dem Wunsch unserer Versicherten nach einer Modernisierung der Sozialwahlen. Wir sind sicher, dass sich diese Entscheidung positiv auf die Wahlbeteiligung auswirken wird.“

Große Mehrheit der Ersatzkassen-Versicherten für Online-Wahlen

Die Ersatzkassen und der vdek setzen sich seit langem für die Einführung von Online-Sozialwahlen ein. Zuletzt hatten sich 2019 in einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des vdek fast zwei Drittel der Versicherten von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK für die Einführung von Onlinewahlen ausgesprochen.

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein bei den Ersatzkassen sind rund 22 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
 

Pressemitteilung vom 13.05.2020 zum Download Ersatzkassen begrüßen Entscheidung für Online-Sozialwahlen

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