Rund 18.000 Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Podologen und Ernährungstherapeuten in Deutschland haben bislang Gelder in Höhe von rund 313 Millionen Euro aus dem Schutzschirm der Bundesregierung für Heilmittelerbringer zur Kompensation ihrer COVID-19-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle erhalten. In Schleswig-Holstein waren es 965 Heilmittelerbringer und eine Summe von knapp 16 Millionen Euro.
Seit dem 20. Mai 2020 können die insgesamt 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung bei den Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern beantragen. Rund eine Milliarde Euro steht aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Verfügung – auf Schleswig-Holstein entfallen davon etwa 33 Millionen Euro.
In Schleswig-Holstein hat die ARGE ihren Sitz bei der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Der Schutzschirm ist eine erhebliche Hilfe für die Heilmittelerbringer, da die Zahl der Verordnungen deutlich zurückgegangen ist. Wir sind froh, dass wir das Antragsverfahren schnell und unbürokratisch umsetzen können. Die Anträge werden derzeit tagesaktuell bearbeitet, so dass die Heilmittelerbringer zeitnah die finanzielle Hilfe bekommen, die ihnen zusteht“, betont Claudia Straub, die Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss ist eine Einmalzahlung und wird unabhängig von anderen Fördermaßnahmen geleistet. Die Höhe ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Zulassung des Leistungserbringers:
Heilmittelerbringer, die bis zum 31. Dezember 2019 zugelassen worden sind, erhalten 40 Prozent der Vergütung, die der Leistungserbringer im vierten Quartal 2019 für Heilmittel gegenüber den Krankenkassen abgerechnet hat.
Für Leistungserbringer, deren Zulassung in den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2020 fällt, beträgt der Zuschuss 4.500 Euro. Bei Zulassung im Mai 2020 sind es 3.000 Euro und bei Zulassung im Juni dieses Jahres 1.500 Euro.
Wie läuft das Antragsverfahren?
Alle Infos zur Antragstellung sind im Internetportal der ARGE Schleswig-Holstein unter https://www.zulassung-heilmittel.de/argen/SHS.html abrufbar. Die Beantragung der Ausgleichszahlung ist nur über das dort bereitgestellte Formular möglich. Der Antragszeitraum ist begrenzt. Das elektronisch auszufüllende Formular muss bis zum 30. Juni 2020 per E-Mail bei der zuständigen ARGE eingehen. Die E-Mailadressen sind ebenfalls unter www.zulassung-heilmittel.de zu finden.
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