Unterstützung im Alltag

vdek sucht neue Vertragspartner für Haushaltshilfe

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sucht neue Vertragspartner für die Versorgung mit Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V. Es werden Anbieter gesucht, die die Versicherten der Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse) nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder im Zuge einer schweren Erkrankung bei der Hausarbeit oder Kinderbetreuung unterstützen, etwa beim Wäsche waschen, Mahlzeiten zubereiten oder der Hausaufgabenbetreuung - und weitere Unterstützungsangebote im Alltag übernehmen.

Das neue Vertragsangebot richtet sich an Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen wie etwa Reinigungsfirmen oder Kinderbetreuungsservices, die sich mit dem Angebot der Haushaltshilfe ein zusätzliches Geschäftsfeld eröffnen wollen.

Versorgungsengpässe künftig vermeiden

„Derzeit haben es gerade Versicherte mit kleinen Kindern oft schwer, eine geeignete Haushaltshilfe zu finden“, erklärt Claudia Straub, die Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. „Um den Betroffenen in einer schwierigen Lebenssituation zu helfen, hat der vdek dieses neue Vertragsangebot entwickelt.“ Der Pool der Leistungsanbieter in diesem Bereich werde erweitert, so dass Versorgungsengpässe künftig vermieden werden könnten. Damit die Qualität der Leistung gesichert ist, können Verträge nur mit Leistungserbringern geschlossen werden, deren Leitung eine berufliche Mindestqualifikation mitbringt, wie etwa Haus- und Familienpflegerin, Hauswirtschafterin oder Erzieherin.

Anspruch auf Haushaltshilfe nach §§ 38, 24h SGB V

Versicherte erhalten Haushaltshilfe unter anderem dann, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung, schwerer Krankheit, ambulanter Operation, Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist außerdem, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Der Leistungsanspruch besteht in der Regel für maximal vier Wochen. Unter bestimmten Umständen haben auch Versicherte ohne Kinder Anspruch auf Haushaltshilfe. Grundsätzlich besteht der Anspruch nur dann, wenn im Haushalt keine weitere Person lebt, die den Haushalt weiterführen kann.

Für weitere Informationen zum neuen Vertragsangebot wenden Sie sich sehr gern an die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Hier erfahren Sie Details zu den Vertragsvoraussetzungen und Vergütungsvereinbarungen.

Pressemitteilung vom 12.11.2020 zum Download vdek sucht neue Vertragspartner für Haushaltshilfe

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
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