Die schleswig-holsteinischen Krankenkassen haben einen Kooperationsvertrag mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) geschlossen, dessen Ziel es ist, durch betriebliche Gesundheitsförderung das Wohlbefinden von Pflegekräften zu erhalten. Der Bedarf in sozialen Einrichtungen, besonders in der Pflege, ist aktuell groß. Systematisch angewandtes betriebliches Gesundheitsmanagement sichert die Arbeitsfähigkeit von Pflegekräften und hält sie langfristig im Beruf. Es leistet damit einen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitsbelastung und zur Sicherung der Pflegequalität.
Strukturelle Rahmenbedingungen und verhaltenspräventive Maßnahmen
Um die Gesundheit der Pflegekräfte zu stärken beziehungsweise zu erhalten, ist es immens wichtig, den Alltag der in der Pflege Beschäftigten gesundheitsfördernd zu gestalten. Dabei wird mit den strukturellen Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtung begonnen, die durch verhaltenspräventive Maßnahmen ergänzt werden. Prävention und Gesundheitsförderung sollen nicht nur schematisch angewandt, sondern täglich ganz selbstverständlich gelebt werden. Die oberste Prämisse bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags ist die Einbeziehung aller Beteiligten, um eine Ausrichtung an den Bedürfnissen nachhaltig sicherzustellen.
Ein Beitrag zur Sicherung der Pflegequalität
Kay Oldörp, bpa-Landesgeschäftsstellenleiter in bpa Schleswig-Holstein: „Betriebliches Gesundheitsmanagement fördert die Gesundheit von Pflegekräften, sichert ihre Arbeitsfähigkeit und erhöht die Verweildauer im Pflegeberuf. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Arbeitsbelastung und zur Sicherung der Pflegequalität."
Dr. Dirk Janssen vom BKK-Landesverband NORDWEST erläutert stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen: „Damit Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen lange leistungsfähig bleiben, ist es auch uns Krankenkassen wichtig, sie persönlich zu stärken und Belastungen zu verringern. Durch mehr Lebensqualität am Arbeitsplatz und optimale Arbeitsbedingungen werden die Gesundheit und Motivation gefördert. Denn: Ohne gesunde Pflegekräfte keine gesunden Pflegebedürftigen!"
Über die BGF-Koordinierungsstelle
Die BGF-Koordinierungsstelle hat den Auftrag, in der betrieblichen Gesundheitsförderung zu beraten und zu unterstützen. Gesetzlich geregelt ist das in § 20b Abs. 3 SGB V. Dazu haben sich die gesetzlichen Krankenkassen kassenartenübergreifend in dieser gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen.
Kontakt
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Pressesprecher
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