vdek fordert Pflegereform aus einem Guss

In Schleswig-Holstein wird Pflege im Heim erneut teurer

Vor allem die seit 01.09.2022 geltende Tarifpflicht, aber auch steigende Lebensmittel- und Energiepreise schlagen sich in der Eigen­beteiligung der Pflegebedürftigen in den stationären Pflege­einrichtungen in Schleswig-Holstein nieder. Eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zeigt, dass die Kosten, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen aus eigener Tasche bezahlen müssen, im Laufe des Jahres 2022 erneut stark gestiegen sind.

Säulendiagramm mit acht Säulen zeigt finanzielle Belastung von Pflegeheimbewohnern in Schleswig-Holstein mit gestaffeltem Leistungszuschlag im Vergleich 1. Januar 2023 zu 1.Januar 2022

Eigenbeteiligung steigt vor allem wegen höherer Pflegekosten

Für Pflegebedürftige in Schleswig-Holstein, die bis zu zwölf Monate im Pflegeheim versorgt wurden, stiegen die Kosten um 409 Euro auf durchschnittlich 2.354 Euro im Monat – das sind 21,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Pflegebedürftige, die bereits ein bis zwei Jahre im Heim verbringen, müssen jetzt durchschnittlich 2.144 Euro (+339 Euro bzw. 18,8 Prozent) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim verbracht hat, muss nun 1.934 Euro aufbringen (+269 Euro bzw. 16,1 Prozent). Pflegebedürftige mit einer Aufenthalts­dauer von mehr als drei Jahren zahlen jetzt im Landesdurchschnitt 1.671 Euro (+180 Euro bzw. 12,0 Prozent). Am größten ist der Anstieg bei den pflegebedingten Aufwendungen mit mehr als 50 Prozent. Der Anteil für Unterkunft und Verpflegung erhöhte sich wegen der gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise um durchschnittlich 8,7 Prozent.

„Vor allem die verbesserte, tarifliche Bezahlung des Personals schlägt sich in den Eigenanteilen der Pflegeheimbewohner nieder“, sagt Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein. „Und ein Ende dieser Kostenentwicklung ist nicht abzusehen.“ Durch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungs­instruments zum Juli 2023 und durch weiter steigende Löhne werden zusätzliche Belastungen auf die Pflegebedürftigen zukommen.

Schlüssiges Gesamtkonzept für die Pflege notwendig

Bis zum 01.07.2023 ist die Politik zudem gefordert, ein Urteil des Bundesver­fassungs­gerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Beitragssätzen zur Pflegeversicherung umzusetzen. Straub fordert daher: „Die Bundesregierung muss ein schlüssiges und nachhaltiges Gesamtkonzept zur Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung mit fest verankerten und dynamisierten Steuerzuschüssen vorlegen.“ Aus Sicht des vdek muss sich auch das Land seiner Ver­antwortung stellen und die Investitionskosten für die Pflege­ein­richtungen übernehmen. Dies allein würde in Schleswig-Holstein eine Entlastung von 508 Euro im Monat bedeuten.

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