Angesichts der aktuellen Debatte über die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung (SPV) fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Bund, Länder und die private Pflegeversicherung auf, mehr finanzielle Verantwortung für die Pflege zu übernehmen.
Die SPV ist das wichtigste Standbein zur Absicherung des Pflegerisikos, finanziert aus Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebern. Sie tragen die Hauptlast bei der Finanzierung der Pflege. Durch die steigende Zahl der Pflegebedürftigen, durch Leistungsausweitungen und Kostensteigerungen sind die Ausgaben der SPV in den vergangenen 15 Jahren von 21 auf 68 Milliarden Euro gestiegen. Damit verbunden war ein Anstieg der Beitragssätze seit der Gründung der SPV 1995 von 1,0 Prozent auf 3,6 Prozent (Kinderlose 4,2 Prozent) in diesem Jahr.
Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
„Solidarität ist ein hohes gesellschaftliches Gut und ein tragendes Element unseres Gemeinwesens. Damit es nicht zu weiteren Unwuchten zu Lasten der Beitragszahlenden der SPV und der Pflegebedürftigen bzw. deren Angehörigen kommt, müssen die finanziellen Lasten in der Pflege gerechter verteilt werden“, betont Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein, anlässlich des heutigen GKV-Tages zum Thema „Solidarität“. Dazu gehört u. a. ein Finanzausgleich zwischen der sozialen und der privaten Pflegeversicherung, die mehr zur Solidarität in der Pflege beitragen müsse. Bislang gibt es zwei getrennte Pflegesysteme mit ungleichen Pflegerisiken. Das untergrabe die Solidarität, so Claudia Straub. Wenn auch Privatversicherte über einen Ausgleich zwischen den Systemen ihren Anteil am wachsenden Pflegebedarf tragen würden, könnte die SPV jährlich um zwei Milliarden Euro entlastet werden.
Der Bund muss finanzielle Verantwortung übernehmen
In den vergangenen Jahren hat sich der Staat seiner finanziellen Verantwortung für die Pflege zunehmend entzogen. So wurden z. B. 5,5 Milliarden Euro an staatlichen Finanzhilfen während der Coronapandemie von der SPV übernommen. Außerdem wurde der jährliche Steuerzuschuss des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro, der erst 2022 eingeführt wurde, für die Jahre 2024 bis 2027 schon wieder ausgesetzt. Diese Beträge fehlen der SPV. Außerdem muss der Bundeszuschuss wieder aufgenommen und dann auch dynamisiert werden. Zudem sollte der Staat künftig die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger übernehmen. Diese belaufen sich auf rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr und werden derzeit von den Beitragszahlenden finanziert.
Auch die Bundesländer stehen in der Pflicht
Auch die Länder müssen ihren Teil der Verantwortung übernehmen und die Investitionskosten für Pflegeheime übernehmen. Aktuell werden diese Kosten von den Pflegebedürftigen in den stationären Einrichtungen getragen. Die Kosten der Pflegeausbildung werden derzeit ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der SPV bezahlt. Eine Übernahme dieser Kosten durch die Länder würde die Heimbewohner in Schleswig-Holstein um mehr als 600 Euro im Monat entlasten.
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