Neuregelung zur Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Urlaub für pflegende Angehörige - so unterstützen Pflegekassen die Auszeit

Kurz vor Beginn der Sommerferien in Schleswig-Holstein ist eine wichtige Neuregelung zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli gibt es ein gemeinsames Budget für beide Leistungen. Das erleichtert es allen, die Familienangehörige zu Hause pflegen, eine Abwesenheit zu organisieren.

„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind durch die Pflegesituation oft stark belastet. Die Neuregelung ist für sie ein echter Gewinn, denn nun können sie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege endlich so nutzen, wie es ihre individuelle Lebenssituation erfordert. Dadurch wird es für viele betroffenen Familien einfacher, eine Auszeit vom Pflegealltag zu nehmen“, sagt Claudia Straub, Leiterin der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbandes der Ersatzkassen e. v. (vdek).

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?

Bei der Verhinderungspflege - auch Ersatzpflege genannt - übernimmt eine vertraute Person oder ein ambulanter Pflegedienst eine Zeit lang die Pflege zu Hause. Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt. Anspruch auf Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besteht ab Pflegegrad 2. Dann stellt die Pflegekasse ein gemeinsames Budget von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann.

Vereinfachte Regeln und bessere Übersicht

Für die Verhinderungspflege gilt mit acht Wochen nun die gleiche Höchstdauer wie für die Kurzzeitpflege. Die bislang bestehende Auflage für Verhinderungspflege, dass Pflegebedürftige vorher sechs Monate durch die Angehörigen betreut worden sein müssen, ist weggefallen.

Nach Abschluss einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege erhält der oder die Versicherte jetzt außerdem eine Information vom Leistungserbringer über die Höhe des verbrauchten Budgets und kann daraus auf einen Blick erkennen, wie viel Geld noch für den Rest des Jahres zur Verfügung steht.

vdek-Pflegelotse unterstützt bei der Suche nach passendem Angebot

Wer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen möchte, sollte in jedem Fall einen gewissen zeitlichen Vorlauf einplanen: Es kann mehrere Wochen dauern, eine Verhinderungspflege zu organisieren oder einen Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Bei der Suche hilft der vdek-Pflegelotse www.pflegelotse.de mit Informationen über Angebote zur Kurzzeitpflege und über ambulante Pflegedienste in der jeweiligen Region.

Bei weiteren Fragen hilft die jeweilige Pflegekasse - etwa bei der Frage, welches Angebot im Einzelfall das richtige ist. Die Pflegekasse klärt auch darüber auf, welche Übergangsregelungen für den Rest des Jahres gelten, wenn 2025 entsprechende Leistungen schon vor dem 1. Juli in Anspruch genommen wurden.

Kontakt

Florian Unger
Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein
Wall 55 (Sell-Speicher)
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Tel.: 04 31 / 9 74 41 - 16
Fax: 04 31 / 9 74 41 - 23
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