Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und die gesetzlichen Krankenkassen des Landes haben eine neue Impfvereinbarung getroffen. Diese tritt am 1. Juli in Kraft und bringt Verbesserungen sowohl für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte als auch für die Versicherten. Die neue Vereinbarung legt auch die Vergütung für Impfungen gegen Respiratorische Synzytial-Viren (RSV) bei Erwachsenen fest. Versicherte müssen die Kosten dafür nicht mehr vorstrecken. Bisher war es notwendig, den Impfstoff und das Honorar zunächst selbst zu zahlen und sich das Geld anschließend von der Krankenkasse erstatten zu lassen.
Kernpunkt der Vereinbarung ist ein schnellerer Zugang zu neuen Impfungen. Künftig werden neue Impfungen automatisch in die Vereinbarung aufgenommen – ab dem Tag ihrer Veröffentlichung in der Schutzimpfungs-Richtlinie im Bundesanzeiger. Arztpraxen können die hierfür notwendigen neuen Impfstoffe dadurch sofort bestellen und verabreichen, ohne vorher auf eine separate Regelung warten zu müssen. Das spart Bürokratie, vermeidet Regresse und entlastet sowohl Praxen als auch Patientinnen und Patienten.
Einheitliche Vergütung für Impfleistungen
Künftig wird es für jede Einzel- oder Mehrfachimpfung eine jeweils einheitliche Vergütung geben, egal ob es sich um eine Folge- oder eine Auffrischimpfung handelt. Ausgenommen davon sind nur die Impfungen gegen COVID-19, Influenza, die Sechsfachimpfung sowie Meningokokken B bei Kindern.
Keine erneuten Preisverhandlungen bei neuen Impfstoffen
Bei Impfungen mit neu zugelassenen Impfstoffen gelten künftig automatisch die jetzt vereinbarten Preise, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Impfstoffe in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen hat. Es ist keine erneute Abstimmung nötig, was Prozesse beschleunigt und für mehr Kalkulationssicherheit in den Praxen sorgt.
Dr. Bettina Schultz, Vorstandsvorsitzende der KVSH, betont: „Die neue Impfvereinbarung ist ein konkreter Schritt zum Abbau von Bürokratie in den Arztpraxen und sorgt für mehr Versorgungssicherheit. Gleichzeitig entfällt das Regressrisiko bei frühzeitigen Impfstoffbestellungen. Die einheitlichen Vergütungen erleichtern außerdem die Planung für die Ärztinnen und Ärzte.“
Für die gesetzlichen Krankenkassen betont der AOK-Vorstandsvorsitzende Tom Ackermann: „Mit der neuen gemeinsamen Impfvereinbarung ist es uns in konstruktiven Verhandlungen mit der KVSH eindrucksvoll gelungen, die Versorgung für unsere Versicherten zu verbessern und gleichzeitig die administrativen Prozesse in den Arztpraxen deutlich zu vereinfachen. Das ist ein wichtiges Signal sowohl an alle Ärztinnen und Ärzte als auch an die Politik, dass das Miteinander in der Selbstverwaltung nach wie vor hervorragend funktioniert.“
Claudia Straub, Leiterin der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) ergänzt: „Die jetzt geschlossene Impfvereinbarung ist viel mehr als eine Fortführung der alten Vereinbarung. Die Verhandlungspartner haben einen innovativen Ansatz gefunden, der allen Seiten Vorteile bringt. Am meisten profitieren die Versicherten, die jetzt schneller und ohne zusätzlichen Aufwand alle vom G-BA freigegebenen Impfungen in Anspruch nehmen können.“
Ausführliche Informationen zur neuen Impfvereinbarung erhalten Sie hier.
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