Mit Blick auf die morgige Sitzung des Bundesrats, auf der das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) abschließend beraten werden soll, appelliert der Verband der Ersatzkassen an die Politik, die ursprünglichen Ziele der Reform nicht aus den Augen zu verlieren.
„Nach mühsamen Verhandlungen haben sich Bund und Länder auf einen Kompromiss zur Krankenhausreform verständigt. Die Zustimmung des Bundesrates morgen ist wichtig, damit der Reformprozess nicht weiter verzögert wird und in geordneten Bahnen Fahrt aufnehmen kann“, sagt Claudia Straub, die Leiterin der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Bei den folgenden Schritten zur Umsetzung auf Landesebene ist es wichtig, an den ursprünglichen Zielen der Reform – Qualität und Konzentration – festzuhalten.“
Ersatzkassen fordern frühzeitige Beteiligung
Für die anstehenden Gespräche des Gesundheitsministeriums mit den Krankenhäusern in den Versorgungsregionen fordert Straub eine enge Einbindung der Ersatzkassen. Als Mitglied im Landeskrankenhausausschuss und als Verband, der mehr als die Hälfte aller gesetzlich krankenversicherten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner vertritt, erwartet der vdek, frühzeitig beteiligt zu werden. „Wir können dort unsere Expertise in die Entwicklung der künftigen Versorgungsstrukturen einbringen“, sagt Claudia Straub. „Es geht uns darum, die Grund- und Notfallversorgung in der Fläche sicherzustellen und gleichzeitig die Konzentration komplexer und hochspezialisierter medizinischer Leistungen zu erreichen. Dabei gilt es, mit Augenmaß vorzugehen und eine gute Balance aus Erreichbarkeit und weiteren Wegen für eine bessere Qualität zu finden.“
Sechs Versorgungsregionen als Planungsgrundlage
Claudia Straub lobt das Konzept der Versorgungsregionen, das die Landesregierung aus den Versorgungsclustern entwickelt hat, die während der Corona-Pandemie eingerichtet wurden. Dabei wird Schleswig-Holstein in sechs Regionen eingeteilt, die sich u. a. an Bevölkerungszahlen, Patientenströmen, bestehenden Krankenhausstandorten und der stationären Notfallversorgung orientieren. Die Versorgungsregionen sind Grundlage für die künftige Krankenhausplanung und für die Zuweisung der Leistungsgruppen im Rahmen der Krankenhausreform.
Aus Sicht der Ersatzkassen ist die Erfahrung in den Kliniken durch hohe Fallzahlen ein zentraler Indikator für Qualität. „Wir werden uns im Interesse unserer Versicherten für die Erfüllung der bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards in Schleswig-Holstein stark machen“, betont die Landes-Chefin des Ersatzkassenverbandes. „Am Ende dieses gesteuerten Konzentrationsprozesses soll eine gut vernetzte und an Qualität orientierte Versorgungslandschaft stehen. Einzelne Abteilungen oder Klinikstandorte wegfallen, weil sie für die Versorgung der jeweiligen Region in Zukunft nicht mehr relevant sind“, so Claudia Straub abschließend.
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