Krankenkassen: 495.000 Euro Fördermittel für Thüringer Selbsthilfe / Anträge für das Förderjahr 2012 bis spätestens 31. Januar einreichen

Erfurt, 8.12.2011 – Die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände haben die Thüringer Selbsthilfe im Jahr 2011 mit insgesamt 495.000 Euro Fördermitteln unterstützt. Nach Angaben der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Freistaat Thüringen verteilt sich dabei der weitaus größte Anteil von 208.000 Euro auf 604 regionale Selbsthilfegruppen, welche damit im Schnitt mit 340 Euro pro Gruppe gefördert werden. Die 22 Selbsthilfekontaktstellen werden mit 110.000 Euro unterstützt. Dazu hatten 39 Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen in 2011 eine Förderung beantragt und insgesamt 177.000 Euro Fördermittel erhalten.

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe weist darauf hin, dass die Förderanträge für das Jahr 2012 bis spätestens 31. Januar eingereicht sein müssen. Die entsprechenden Formulare sind auf den Internetseiten der Mitglieder der Gemeinschaftsförderung hinterlegt. Wie bisher können regionale Selbsthilfegruppen die Unterlagen auch bei ihrer zuständigen Selbsthilfekontaktstelle abfordern.

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss der Krankenkassenverbände in Thüringen, welche nach dem Sozialgesetzbuch für die Förderung von Selbsthilfestrukturen im jeweiligen Bundesland zuständig ist. Als beratende Mitglieder sind darin auch  Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen, der Landesverbände und der regionalen Gruppen aktiv beteiligt.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von: 

  • AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
  • BKK Landesverband Mitte - Landesvertretung Thüringen
  • IKK classic
  • Knappschaft - Regionaldirektion Frankfurt
  • Krankenkasse für den Gartenbau - handelnd für die landwirtschaftliche Krankenversicherung –
  • Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) - Landesvertretung Thüringen

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