550.000 Euro für Thüringer Selbsthilfe

Auch im Jahr 2014 haben die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände die Thüringer Selbsthilfe gefördert. Insgesamt erhielten die Thüringer Selbsthilfegruppen, Kontaktstellen und Landesverbände in diesem Jahr ca. 550.000 Euro von der Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe.

 

Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:  616 Selbsthilfegruppen erhielten mit rund 241.000 Euro die höchste Förderung. Damit hat jede Selbsthilfegruppe im Durchschnitt 391 Euro erhalten. 39 Landesverbände der Selbsthilfe in Thüringen erhielten ca. 224.000 Euro. Hinzu kommen Fördergelder für 18 Selbsthilfekontaktstellen in Höhe von rund 85.000 Euro.

 

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe weist darauf hin, dass die Förderanträge für das Jahr 2015 bis spätestens 31. Januar 2015 eingereicht werden müssen. Die entsprechenden Formulare sind auf den Internetseiten der Kassen hinterlegt. Wie bisher können regionale Selbsthilfegruppen die Unterlagen auch bei ihrer zuständigen Kontaktstelle anfordern.

 

Die Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe ist ein Zusammenschluss der Krankenkassenverbände in Thüringen, welche nach dem Sozialgesetzbuch für die Förderung von Selbsthilfestrukturen im jeweiligen Bundesland zuständig ist. Als beratende Mitglieder sind darin auch die Vertreter der Selbsthilfekontaktstellen, der Landesverbände und der regionalen Gruppen aktiv beteiligt.

Kontakt

Kerstin Keding-Bärschneider
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com