Ab 2015 nur doch die elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Bundessozialgericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Wer noch nicht im Besitz einer elektronischen Gesundheitskarte ist, sollte schnell handeln. Dies empfiehlt Dr. Arnim Findeklee, Leiter der vdek-Landesvertretung Thüringen, gesetzlich Versicherten. Die alten Versichertenkarten ohne Foto verlieren definitiv am 31.12.2014 ihre Gültigkeit und zwar unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum darauf vermerkt wurde.

Skeptiker hatten noch bis zuletzt auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) und auf Unrechtmäßigkeit der eGK gehofft. Das BSG entschied nun eindeutig: Die eGK ist rechtmäßig!

Weder die Fotopflicht noch der eingebaute Speicherchip verletzten laut Urteil vom 18.11.2014 die Versicherten in ihrem Recht auf informelle Selbstbestimmung              

(Az: B 1 KR 35/13 R).

Ab 1.1.2015 müssen Versicherte beispielsweise bei einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt immer die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Wer im kommenden Jahr noch eine alte, ungültige Versichertenkarte dabei hat, muss dem behandelten Arzt innerhalb von zehn Tagen eine gültige eGK vorlegen. Ansonsten dürfen die Leistungen nicht mehr mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Ärzte und Krankenhäuser können die Kosten der Behandlung dann privat in Rechnung stellen.

Informationen zum Antragsverfahren einschließlich der Übermittlung des Fotos gibt es auch auf den Internetseiten der Ersatzkassen.

Kontakt

Kerstin Keding
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Thüringen

Tel.: 03 61 / 4 42 52 - 27
E-Mail: Kerstin.Keding@vdek.com