Sektorübergreifende Versorgung

Neue und gute Versorgungsideen sind vonnöten, insbesondere für chronisch kranke und multimorbide Patientinnen und Patienten. Doch viele Ideen werden erst gar nicht umgesetzt oder versanden nach einiger Zeit. Sie scheitern unter anderem auch an den Grenzen zwischen den verschiedenen Sektoren des Gesundheitswesens (stationär und ambulant).

Verschieden sind unter anderem die Honorierung von Leistungen, die Bedarfsplanung, die Investitionsfinanzierung, die Qualitätssicherung und die Dokumentation. Dazu kommt, dass die Akteure der verschiedenen Sektoren häufig nicht miteinander kommunizieren.

Doppeluntersuchungen vermeiden und Behandlungen abstimmen

Wenn es dagegen gelänge, beide Bereiche zu verzahnen, wäre dies ein Fortschritt für Patientinnen und Patienten: Wenn es keine Brüche in der Informationsweitergabe zwischen den Gesundheitsberufen gibt, verschiedenen Expertisen zusammenfließen, Doppeluntersuchungen vermieden werden und die Behandlungsschritte aufeinander abgestimmt sind, ist ein besseres Therapieergebnis zu erwarten.

 Aus Sicht der Ersatzkassen ist es dringend erforderlich, die beschriebenen Sektorengrenzen zu überwinden. Sie konzipieren und unterstützen daher auch in Hamburg neue Versorgungskonzepte, die ambulant und stationär nachhaltig vernetzen und den Nutzen für die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt stellen.

Screening-Programm zum Schutz vor multiresistenten Keimen

Die Krankenkassen in der Hansestadt und die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) haben sich auf ein Screening-Programm verständigt, durch das Patientinnen und Patienten im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes auf sogenannte multiresistente gramnegative Keime (MRGN) hin getestet werden. Dadurch soll eine weitere Ausbreitung resistenter Bakterien verhindert und somit ein größerer Schutz für Patienten erreicht werden.

Das Programm sieht vor, dass im Vorfeld einer geplanten Operation in einem Krankenhaus die einweisenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei Risikopatientinnen und -patienten ein bis zwei Wochen vor dem Klinikaufenthalt einen Abstrich entnehmen, der auf die Erreger hin getestet wird. Liegt eine Infektion vor, erläutert die Ärztin oder der Arzt die nun nötigen Maßnahmen. Außerdem informiert er oder sie das betreffende Krankenhaus über das Testergebnis, so dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können.

Die Ersatzkassen erhoffen sich von dem Projekt, dass Patientinnen und Patienten künftig besser vor einer Ansteckung mit den MRGN-Erregern geschützt werden. Gleichzeitig bauen sie darauf, dass sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit ihren Kolleginnen und Kollegen im Krankenhaus noch intensiver als bisher darüber austauschen, wie eine Patientin oder ein Patient optimal versorgt werden kann, die oder der bereits Keime in sich trägt.

Hat eine Patientin oder ein Patient aufgrund des Screenings erfahren, dass er oder sie sich mit MRGN-Keimen angesteckt hat, kann er oder sie sich an seine behandelnden Ärzte wenden und/oder zusätzlichen Rat bei den bekannten Patienten-Beratungsstellen in der Hansestadt einholen.

Hintergrund: Wer gilt als Risikopatient?

Als Risikopatientinnen und -patienten gelten nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts beispielsweise Menschen, die unter chronischen Wunden leiden, sich bereits langwierigen Antibiotikabehandlungen unterziehen mussten oder sich über mehrere Monate in Regionen aufhielten, in denen sich die MRGN-Erreger stark ausgebreitet haben, zum Beispiel im Mittelmeerraum, in Südeuropa und Nordafrika.