Bundestagsbeschluss zur Pflegereform - keine langfristige Lösung
Der Bundestag hat 2023 eine Pflegereform beschlossen (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Nach Ansicht des vdek bietet das Gesetz keine Perspektive für eine langfristige Lösung. Unter anderem werden die Zuschläge zur Verminderung der Eigenanteile in Pflegeheimen zu gering sein, um die allgemeine Kostensteigerung wettzumachen. Die Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, wird weiter vertagt. Weitere Details zur Position des vdek finden Sie in dieser Pressemitteilung.
Hier eine Auswahl wichtiger Elemente der Pflegereform im Überblick:
Pflegeheim
Für den Pflege-Eigenanteil im Heim sind die von der Pflegeversicherung gezahlten Zuschläge erhöht worden: Den Eigenanteil für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr in der Einrichtung um 15 Prozent, im zweiten Jahr um 30, im dritten um 50 - und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Pflege zu Hause
Die Pflegesachleistungen - das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten und das Pflegegeld für pflegende Angehörige - ist zum 1. Januar 2025 erneut gestiegen. Für die einzelnen Pflegegrade heißt das:
- Pflegegrad 2: Sachleistung 796 Euro, Pflegegeld 347 Euro
- Pflegegrad 3: Sachleistung 1.497 Euro, Pflegegeld 599 Euro
- Pflegegrad 4: Sachleistung 1.859 Euro, Pflegegeld 800 Euro
- Pflegegrad 5: Sachleistung 2.299 Euro, Pflegegeld 990 Euro