Bundestagsbeschluss zur Pflegereform - keine langfristige Lösung
Der Bundestag hat Ende Mai 2023 eine Pflegereform beschlossen (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Nach Ansicht des vdek bietet das Gesetz keine Perspektive für eine langfristige Lösung. Unter anderem werden die Zuschläge zur Verminderung der Eigenanteile in Pflegeheimen zu gering sein, um die allgemeine Kostensteigerung wettzumachen. Die Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, wird weiter vertagt. Weitere Details zur Position des vdek finden Sie in dieser Pressemitteilung.
Hier eine Auswahl wichtiger Elemente der Pflegereform im Überblick:
Pflegeheim
Für den Pflege-Eigenanteil im Heim werden die von der Pflegeversicherung gezahlten Zuschläge erhöht: Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr in der Einrichtung um 15 statt bisher um 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt bislang 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent - und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung ur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
Pflege zu Hause
Die Pflegesachleistungen - das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten und das Pflegegeld für pflegende Angehörige - steigen zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozent. Für die einzelnen Pflegegrade heißt das:
- Pflegegrad 2: Sachleistung 761 Euro, Pflegegeld 332 Euro
- Pflegegrad 3: Sachleistung 1.432 Euro, Pflegegeld 573 Euro
- Pflegegrad 4: Sachleistung 1.778 Euro, Pflegegeld 765 Euro
- Pflegegrad 5: Sachleistung 2200 Euro, Pflegegeld 947 Euro