
Vergleich Hamburg und Bund
Stand: 1. Januar 2023
Die Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Ebenso ist die Gestaltung der Versorgung von Pflegebedürftigen eines der großen Zukunftsthemen. Daher ist es zu begrüßen, dass die Politik die drängenden Probleme mit einer Reform anpackt. Diese geht aber noch nicht weit genug.
vdek fordert Pflegereform aus einem Guss - Steigende Lebensmittelkosten und vor allem die seit Herbst 2022 geltende Tarifpflicht schlagen sich deutlich auf die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in Hamburger Pflegeheimen nieder. So sind die Kosten, die Pflegebedürftige für die pflegerische Versorgung, Unterkunft und Verpflegung aufbringen mussten, im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Januar 2023 erneut gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbands der Ersatzkassen:
Der Eigenanteil ist die Lücke zwischen den Kosten eines Heimplatzes und der Unterstützung, die die Pflegeversicherung bezahlt. Pflegebedürftige, die in einem Heim betreut werden, müssen immer höhere Eigenanteile aufbringen.
In Hamburg gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst viel langsamer als in anderen Bundesländern. Im Zeitraum von 2001 bis 2021 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen mehr als verdoppelt.
Damit Pflegebedürftige bei den Kosten für die Pflege im Heim entlastet werden, hat der Gesetzgeber eine „Kostenbremse“ in Form eines Zuschlags geschaffen. Diese Maßnahme war Teil der sogenannten „Kleinen Pflegereform“, die zum Jahresbeginn eingeführt wurde. Der Zuschlag, der nach Verweildauer gestaffelt ist, beträgt zwischen fünf und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.
Wichtig: Pflegebedürftige müssen künftig auch von den Investitionskosten entlastet werden. » Lesen
Kommentar von Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hamburg
Die Reform ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Sie sieht zum 1. Januar 2022 Folgendes vor:
Die Bemühungen um eine Bezahlung nach Tariflohn kommen weiter voran. Das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium haben Ende Januar 2022 grünes Licht für eine entsprechende Richtlinie gegeben. Pflegeeinrichtungen haben danach künftig drei Möglichkeiten:
Die „Pflegenoten“ wurden abgeschafft und durch eine differenzierte Darstellung der Pflegequalität ersetzt. Wie sich die Qualitätsprüfung in der Pandemie gestaltet, erläutert Dr. Martin Schünemann vom Medizinischen Dienst Nord. » Lesen
Präventive oder gesundheitsfördernde Angebote weiterhin anzubieten, obwohl in stationären Einrichtungen Kontakte eingeschränkt sind, stellt eine Herausforderung dar. Als Unterstützung, hat der vdek das kostenfreie Maßnahmenpaket aktiviert.GESTÄRKT.zufrieden entwickelt. »Mehr
Die Corona-Krise fordert Mitarbeitenden in den Pflegeberufen immens viel ab. Mit MEHRWERT: PFLEGE bietet der vdek ein digitales Sofortangebot, das ihnen hilft, den Arbeitsalltag zu bewältigen und selbst gesund zu bleiben. » Lesen
Beschlossen von der vdek-Mitgliederversammlung am 04.12.2020
Beschlossen vom Landesausschuss der Ersatzkassen am 02.04.2020