Pflege

Ältere Frau mit Gehhilfe

Die Soziale Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Ebenso ist die Gestaltung der Versorgung von Pflegebedürftigen eines der großen Zukunftsthemen. Daher ist es zu begrüßen, dass die Politik die drängenden Probleme mit Reformen anpackt. Diese gehen bislang aber noch nicht weit genug.

Senior und Pflegekraft halten sich an den Händen

30 Jahre Soziale Pflegeversicherung

Die am 1. Januar 1995 in Kraft getretene Versicherung hat dank umfangreicher Geld- und Sachleistungen erreicht, dass die finanziellen Risiken aufgrund von Pflegebedürftigkeit abgemildert werden. Damit das trotz des Mangels an Fachkräften und einer deutlich zugespitzten Finanzlage so bleibt, bedarf es politischer Lösungen in Bund und Land.

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Eigenbeteiligung in der stationären Pflege in Hamburg erneut gestiegen

Pflegebedürftige in Hamburger Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut höhere monatliche Eigenanteile zahlen. Im ersten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige in Hamburger Heimen im Schnitt 3.179 Euro monatlich aus eigener Tasche entrichten. Das sind 322 Euro mehr als im Vorjahr, ein Plus von rund elf Prozent (1.7.2024: 2.857 Euro).

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Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer in Euro je Monat, 2025/07, Hamburg

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen

Hamburg
1. Juli 2025

Die Grafik zeigt die finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege nach Aufenthaltsdauer in Euro je Monat und im Vergleich 2024/07 zu 2025/07, Hamburg

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen, Vergleich

Hamburg

1. Juli 2024 und 1. Juli 2025

Bundestagsbeschluss zur Pflegereform - keine langfristige Lösung

Der Bundestag hat 2023 eine Pflegereform beschlossen (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Nach Ansicht des vdek bietet das Gesetz keine Perspektive für eine langfristige Lösung. Unter anderem werden die Zuschläge zur Verminderung der Eigenanteile in Pflegeheimen zu gering sein, um die allgemeine Kostensteigerung wettzumachen. Die Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, wird weiter vertagt. Weitere Details zur Position des vdek finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Hier eine Auswahl wichtiger Elemente der Pflegereform im Überblick:

Pflegeheim

Für den Pflege-Eigenanteil im Heim sind die von der Pflegeversicherung gezahlten Zuschläge erhöht worden: Den Eigenanteil für die reine Pflege drückt das im ersten Jahr in der Einrichtung um 15  Prozent, im zweiten Jahr um 30, im dritten um 50 - und ab dem vierten Jahr um 75 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Pflege zu Hause

Die Pflegesachleistungen - das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten und das Pflegegeld für pflegende Angehörige - ist zum 1. Januar 2025 erneut gestiegen. Für die einzelnen Pflegegrade heißt das:

  • Pflegegrad 2: Sachleistung 796 Euro, Pflegegeld 347 Euro
  • Pflegegrad 3: Sachleistung 1.497 Euro, Pflegegeld 599 Euro
  • Pflegegrad 4: Sachleistung 1.859 Euro, Pflegegeld 800 Euro
  • Pflegegrad 5: Sachleistung 2.299 Euro, Pflegegeld 990 Euro

Entlastungsbudget für Auszeit von Angehörigen

Mit dem Entlastungsbudget können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege flexibel miteinander kombinieren und die Leistungen im Umfang von 3539 Euro pro Jahr nutzen.

So soll es für Angehörige leichter werden, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege der Patientinnen und Patienten dennoch sichergestellt ist. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder steht ein Budget in Höhe von 3539 Euro zur Verfügung.

Entwicklung der Zahl der Pflegedürftigen

In Hamburg gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst langsamer als in anderen Bundesländern. Im Zeitraum von 2003 bis 2023 (aktuellste verfügbare Daten) ist die Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt um rund 130 Prozent gestiegen. Ende 2023 lebten 23 Prozent aller Hamburgerinnen und Hamburger im Alter von 90 und mehr in Pflegeheimen und wurden dort vollstationär in Dauerpflege versorgt.

Die Grafik zeigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Hamburg von 2001 bis 2021

Pflegebedürftige

Hamburg
2001 - 2021

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Pflegereform

Wichtig: Pflegebedürftige müssen künftig auch von den Investitionskosten entlastet werden. » Lesen

Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Beschlossen von der vdek-Mitgliederversammlung am 04.12.2020