Rettungsdienst und Krankentransport

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Rettungsdienst

Notfallrettung und Krankentransport sind Teil des Rettungsdiensts. Bei der Notfallrettung werden oft Verletzte in Lebensgefahr von Notärztinnen und Notärzten versorgt. Diese stellen die Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten her und betreuen sie während der Beförderung mit dem Rettungswagen in eine Klinik.

Bei einem Krankentransport sind die Patientinnen und Patienten nicht in Lebensgefahr, werden von nichtärztlichem Personal begleitet und in Krankentransportwagen befördert. Die Krankenkassen – und damit die Versicherten – sind die Hauptfinanziers des Rettungsdiensts. Dieser wird in der Hansestadt maßgeblich von der Feuerwehr als Teil der Innenbehörde getragen.

Kosten kennen nur eine Richtung: nach oben

Die Kosten der Hamburger Krankenkassen für den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht. Von 2013 bis 2023 legten sie um 296 Prozent zu, von rund 53 Millionen Euro auf rund 206 Millionen Euro. Dabei stieg die Zahl der Einsätze längst nicht in gleichem Maß. Sie erhöhten sich nur um rund 30 Prozent, von 220.377 auf 286.257.

Zu Jahresbeginn steigerte die Stadt Hamburg die Gebühren für 2024 im Vorjahresvergleich um rund 32 Prozent. Die vdek-Landesvertretung sieht diese Entwicklung mit Sorge und hält den massiven Anstieg für nicht nachvollziehbar. Die Stadt sollte in der Lage sein, im Rahmen der üblichen Kostensteigerungen einen modernen Rettungsdienst in guter Qualität zu organisieren.

Seit der Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vor rund vier Jahren bestimmt die Stadt die Gebühren in einer Rechtsverordnung – und ohne in Verhandlungen mit den Krankenkassen eine wirtschaftliche Gebühr zu ermitteln. Zuvor war eine Verhandlungslösung jahrelang üblich. Wegen des Wegfalls der Verhandlungen hatten die Krankenkassen befürchtet, dass die Wirtschaftlichkeit und Qualität des Rettungsdiensts in der Hansestadt gefährdet ist. Dies hatte sie auch im Anhörungsverfahren zur Novellierung des Gesetzes bemängelt.

Krankentransport und Krankenfahrten (unqualifizierter Krankentransport)

Grundlage für die Abrechnung von Krankentransporten und -fahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung (nach § 133, Fünftes Sozialgesetzbuch). Diese Vereinbarungen werden mit geeigneten Unternehmen oder Einrichtungen geschlossen. Als geeignet gelten die nach dem Hamburger Rettungsdienstgesetz zugelassenen privaten Krankentransportunternehmen oder die Hilfsorganisationen.

Bei Krankenfahrten, die z.B. Rollstuhl- oder Tragestuhltransporte in besonderen Fahrzeugen ermöglichen, gelten auch nur diejenigen Unternehmen als geeignet, die über eine Genehmigung der zuständigen Behörde verfügen. Voraussetzung ist, dass die Anbieterseite die fachlichen Anforderungen erfüllt. Die Prüfung der Voraussetzungen liegt bei den zuständigen Hamburger Behörden.

Für den Abschluss eines Einzelvertrags legen Sie der vdek-Landesvertretung Hamburg bitte folgende Unterlagen vor:

  • Genehmigung der zuständigen Behörde
  • Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugkonzession(en)
  • Institutionskennzeichen

Sollten Sie Mitglied in einer Vereinigung sein, wäre es von Vorteil, wenn die Landesvertretung von dieser eine Information über Ihre Mitgliedschaft erhält. Das Institutionskennzeichen wird benötigt, damit Sie im elektronischen Datenträgeraustausch mit den Krankenkassen abrechnen können.

Ansprechpartner des vdek in Hamburg ist Michael Rehkopf, Tel: 040/413298-15, michael.rehkopf@vdek.com.