
– Leitfaden Prävention 2024
Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V
Die Ersatzkassen unterstützen ihre Versicherten auf dem Weg zu einem gesundheitsbewussten Leben. Das geschieht zum Beispiel in Präventionskursen, aber auch in sogenannten Settingprojekten, die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten unterstützen. Das Spektrum reicht dabei von der individuellen Prävention über Gesundheitsförderung in Betrieben, Schulen und Kindergärten, Schutzimpfungen und Früherkennungsmaßnahmen bis hin zu medizinischen Vorsorgeleistungen (Kuren etc.). Mehr zu den Angeboten der Ersatzkassen finden Sie auf den jeweiligen Websites.
Alle von den Ersatzkassen unterstützten Angebote an ihre Versicherten unterliegen bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards, die im GKV-Leitfaden zur Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung beschrieben sind.
Auf dieser Seite können Sie sich einen Überblick zum Thema Prävention und Gesundheitsförderung verschaffen: Was bedeuten diese Begriffe und welche gesetzlichen Grundlagen gibt es? Es stehen außerdem Präventionsberichte zum Download zur Verfügung.
Krankheiten sind nicht immer angeboren, sondern werden oftmals erst im Laufe des Lebens erworben. Maßnahmen der Prävention zielen darauf ab, das Auftreten oder Verschlechtern von gesundheitlichen Problemen zu verhindern. Dabei gibt es verschiedene Ansätze, die sich entweder auf das individuelle Verhalten (Verhaltensprävention) oder auf die Lebensverhältnisse (Verhältnisprävention) beziehen.
Gesundheitsförderung heißt, allen Menschen eine höhere Selbstbestimmung in Bezug auf ihre Gesundheit zu ermöglichen. Dazu gehört nicht nur die Stärkung der Gesundheitskompetenz, sondern auch die Chance, auf Bedingungen, die die eigene Gesundheit beeinflussen, einzuwirken. Ebenso Teil der Gesundheitsförderung sind politische Intervention und die Schaffung gesellschaftlicher Strukturen, mit dem Ziel, die Gesundheit der Menschen positiv zu beeinflussen.
Welche Voraussetzungen Kurse beziehungsweise Anbieter erfüllen müssen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können, oder unter welchen Bedingungen Präventionsprojekte in Settings wie Kita, Schule und Kommune gefördert werden können, haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden festgelegt.
Leitfaden Prävention – Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§ 20, 20a und 20b SGB V
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (PrävG) oder kurz Präventionsgesetz „verbessert die Grundlagen für die Zusammenarbeit von Sozialversicherungsträger, Länder und Kommunen in den Bereichen Prävention und Gesundheitsförderung“ (s. „Präventionsgesetz“ - Bundesministerium für Gesundheit). Es beinhaltet unter anderem die Zusammenarbeit der Akteure auf Grundlage einer gemeinsamen nationalen Präventionsstrategie. Im Rahmen des Gesetzes werden Fördermittel für gesundheitsfördernde Leistungen zur Verfügung gestellt. Ziel ist es einerseits, Menschen jeden Alters in ihren Lebenswelten (wie etwa Familie, Schule, Betriebe, Pflegeeinrichtungen) bei der Entwicklung einer gesundheitsbewussten Lebensweise zu unterstützen. Andererseits sollen mithilfe des Gesetzes auch die Lebensverhältnisse der Menschen dahingehend gestaltet werden, dass sie förderlich für die Gesundheit sind. Das Präventionsgesetz ist seit 2015 in Kraft.
Die Landesrahmenvereinbarung hat das Ziel, die nationale Präventionsstrategie, die sich aus dem Präventionsgesetz ergibt, „in der Freien und Hansestadt Hamburg unter Berücksichtigung der im Land formulierten gesundheitsbezogenen Ziele umzusetzen“ („LRV Hamburg“ - hamburg.de). Die Vereinbarung wurde zwischen den Krankenkassen sowie deren Pflegekassen, den Trägern der Rentenversicherung, der (gesetzlichen) Unfallversicherung und dem Land Hamburg geschlossen.
Im Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbands wird jährlich dokumentiert, was die Krankenkassen bundesweit in der Prävention und in der betrieblichen Gesundheitsförderung leisten. Die Gesundheitsförderung in den Lebenswelten umfasst zum Beispiel Förderung in Kitas, Schulen und Kommunen. Dort werden die meisten Menschen in Deutschland mit Präventionsaktivitäten erreicht. Zu den individuellen Präventionsausgaben gehören hauptsächlich Ausgaben für Präventionskurse. Der größte Teil der Ausgaben entfiel auf Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Damit erreichten die Krankenkassen rund 2,2 Millionen Beschäftigte und unterstützten etwa 29.700 Betriebe in Deutschland. Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Präventions-und Gesundheitsförderungsbedarf.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung: Primärprävention und Gesundheitsförderung; Leistungen der sozialen Pflegeversicherung; Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Ein Archiv der vergangen Präventionsberichte finden Sie »hier.
nach § 20d Abs. 4 SGB V