Heil- und Hilfsmittel

Physiotherapeutin Therapie

Heilmittel

Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeutinnen und Therapeuten erbracht werden können. Zu den Heilmittelerbringern gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Sprachtherapeuten und Ergotherapeuten. Wer beispielsweise eine Sprachtherapie benötigt, hat als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine Behandlung. Nur zugelassene Praxen dürfen Heilmittel anbieten.

Verändertes Zulassungsverfahren: Ein Antrag für alle Kassen

Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hat sich das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer geändert. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bei einem der Verbände eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden. Diese ARGE entscheidet für alle Krankenkassen, welche Heilmittelleistungserbringer zugelassen werden.

In Hamburg ist für die Zulassung die ARGE Heilmittelzulassung Hamburg zuständig, angesiedelt bei der Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek).

 Neues Webportal ermöglicht schnellere Bearbeitung

Über das Webportal der ARGE Heilmittelzulassung Hamburg können Leistungserbringer alle ihre Zulassungsdaten sehen. Darüber hinaus können sie auch Änderungen zur Zulassung über das Portal veranlassen. Auch mehrere Institutionskennzeichen können über eine Registrierung verwaltet werden. Der Vorteil: kürzere Bearbeitungszeiten und höhere Verfügbarkeiten der Services.

Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung einreichen möchten, senden Sie diesen bitte an:

ARGE Heilmittelzulassung Hamburg
c/o Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg
Sachsenstrasse 6, Haus D
20097 Hamburg

hamburg@zulassung-heilmittel.de

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter

www.zulassung-heilmittel.de/argen/HAM.html

Für telefonische Auskünfte erreichen Sie die ARGE Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr unter der Rufnummer 040-41 32 98 23.

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind ärztlich verordnete Produkte wie zum Beispiel Brillen, Rollstühle oder Hörgeräte. Die Krankenkassen müssen laut Gesetz sicherstellen, dass die zur Versorgung herangezogenen Apotheker, Augenoptiker oder Hörgeräteakustiker usw. zu einer angemessenen Lieferung der Hilfsmittel in der Lage sind. Nur solche Hilfsmittelerbringer können Vertragspartner der Krankenkassen sein. Um dieses Verfahren zu vereinfachen, gibt es die sogenannte Präqualifizierung, die Hilfsmittelerbringer auf ihre Eignung prüft.

Präqualifizierungsstellen

Diese Stellen finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter www.dakks.de.