Heilmittel sind medizinische Dienstleistungen, die von Vertragsärzten verordnet und nur von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden können. Zu den Heilmittelerbringern gehören beispielsweise Physiotherapeuten, Logopäden, Masseure, Sprachtherapeuten und Ergotherapeuten. Wer beispielsweise eine Sprachtherapie benötigt, hat als gesetzlich Krankenversicherter Anspruch auf eine Behandlung. Nur zugelassene Praxen dürfen Heilmittel anbieten.
Verändertes Zulassungsverfahren: Ein Antrag für alle Kassen
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz ändert sich das Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam bei einem der Verbände eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bilden. Diese ARGE entscheidet für alle Krankenkassen, welche Heilmittelleistungserbringer zugelassen werden.
In Hamburg ist für die Zulassung die ARGE Heilmittelzulassung Hamburg zuständig, angesiedelt bei der Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek).
Ab Herbst 2019 ist das bisherige Antragsverfahren bei den einzelnen Kassenarten entfallen. Ab sofort müssen Sie nur noch einen Antrag stellen. Mit der Zulassung können Anbieter Heilmittelleistungen für Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen erbringen.