Ärzte

Ärztin im Patientengespräch

In der ambulanten Versorgung in Hamburg sind fast 5.500 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten tätig - darunter rund 1.850 Ärztinnen und Ärzte, die nicht als selbstständige Vertragsärztinnen und Vertragsärzte niedergelassen sind, sondern als Angestellte in Arztpraxen oder Medizinischen Versorgungszentren arbeiten. Die vdek-Landesvertretung Hamburg verhandelt als Bevollmächtigte der sechs Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVH) Vergütungs- und Versorgungsverträge und legt gemeinsam mit ihr den Bedarfsplan für die Versorgung in der Hansestadt fest.

Arzthonorare

Verhandlungen auf Landesebene

Federführend für alle Krankenkassen koordiniert die vdek-Landesvertretung die Honorarverhandlungen mit den Hamburger Ärztinnen und Ärzten.

Ein wichtiger Bestandteil der Vergütung ist die sogenannte Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Unter Morbidität versteht man die Krankheitshäufigkeit bezogen auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Dieses Teilbudget macht aktuell etwa die Hälfte der ärztlichen Gesamtvergütung aus. Da sich die Änderung der Altersstruktur der Versicherten auf die Krankheitslast auswirkt, wird dieser Teil des Budgets jährlich angepasst.

Freie Leistungen außerhalb des Budgets

Neben diesem budgetierten Teil der Vergütung, der einer Mengenbegrenzung unterliegt, vereinbaren Vertragsärzt:innen und Krankenkassen auch eine Vielzahl von Leistungen als sogenannte "freie Leistungen" außerhalb des Budgets. Diese freien Leistungen kann die Ärztin oder der Arzt ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen abrechnen. Sie machten den aktuellsten Daten zufolge 2022 in Hamburg etwa 51 Prozent des Gesamthonorars aus. Darunter fallen beispielsweise ambulante Operationen, Präventionsleistungen, Hausbesuche und die Psychotherapie.

Mit wie viel Geld eine ärztliche Leistung generell honoriert wird, bemisst sich nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab. Den Maßstab legen der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gemeinsam auf Bundesebene fest. In dieser Gebührenordnung sind alle ärztlichen Leistungen einzeln aufgeführt und mit einer Punktzahl bewertet. Auf der Hamburger Landesebene vereinbaren anschließend die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung einen regionalen Punktwert. Mit ihm werden die einzelnen Punktzahlen in einen konkreten Geldbetrag umgerechnet.

Aktuelle Situation

Für 2024 beläuft sich der Hamburger Punktwert auf 11,93 Cent. Dieser Wert unterscheidet sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nicht von den Punktwerten der anderen Bundesländer. Hintergrund ist die verhältnismäßig hohe Steigerung des bundesweit gültigen Orientierungswerts um 3,85 Prozent. Mit Hilfe des Orientierungswerts werden die in Punkte ausgewiesenen Leistungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) in Euro umgerechnet.

Vergütung deutlich über dem Bundesschnitt

Insgesamt überwiesen die Hamburger Krankenkassen im Jahr 2022 etwa 1,08 Milliarden Euro an die Kassenärztliche Vereinigung, die wiederum die Honorare an die einzelnen Ärztinnen und Ärzte auszahlt. Hinzu kommen über 321 Millionen Euro, die der KVH  aus anderen Bundesländern zufließen, da Hamburger Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten aus dem Umland mitversorgen.

Umgerechnet auf die unterschiedliche Versichertenzahl erhalten die Hamburger Ärztinnen und Ärzte im Bundesvergleich damit eine leicht überdurchschnittliche Vergütung. Beispielsweise ist in Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern die Vergütung je Versicherten bzw. je Versicherte höher (Stand 2021). Dies ist umso bemerkenswerter, als Hamburg mit einem Altersdurchschnitt von 42,1 Jahren (Stand 2022) die jüngste Bevölkerung aller Bundesländer aufweist. Würde die Vergütung strikt an der Krankheitslast orientiert sein, müsste die Honorierung  in der Hansestadt demnach deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Ungleiche Verteilung der Honorare

Dass Hamburger Ärztinnen und Ärzte dennoch immer wieder über zu niedrige Honorare klagen, ist vor allem in zwei Besonderheiten begründet. Zum einen verfügt die Hansestadt im Jahr 2022 über die höchste Arztdichte im Bundesgebiet. Da sich das eigentlich überdurchschnittliche Honorar auf mehr niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner verteilt als in anderen Bundesländern, liegt das Honorar je Ärztin bzw. Arzt im Durchschnitt leicht unter dem Bundesschnitt. Zum anderen bringt die Überversorgung mit niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern aber auch niedrigere Fallzahlen pro Ärztin bzw. Arzt als in anderen Ländern mit sich. Die niedrigeren Einkommen je Ärztin bzw. Arzt aus der gesetzlichen Krankenversicherung korrespondieren mit einer geringeren Arbeitsbelastung.

Außerdem sind die Honorare äußerst ungleich zwischen den verschiedenen Arztgruppen verteilt. So liegen die Honorarumsätze der Hamburger Hausärztinnen und Hausärzte im Bundesvergleich am unteren Ende, während bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte, wie z. B. Pathologinnen und Pathologen, Radiologinnen und Radiologen, Neurologinnen und Neurologen oder HNO-Medizinerinnen und -mediziner, innerhalb ihrer Arztgruppe nach wie vor zu den bundesweiten Spitzenverdienerinnen und -verdienern gehören.