Insgesamt überwiesen die Hamburger Krankenkassen im Jahr 2021 etwa 1,06 Milliarden Euro an die Kassenärztliche Vereinigung, die wiederum die Honorare an die einzelnen Ärztinnen und Ärzte auszahlt. Hinzu kommen über 315 Millionen Euro, die der KVH aus anderen Bundesländern zufließen, da Hamburger Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten aus dem Umland mitversorgen.
Umgerechnet auf die unterschiedliche Versichertenzahl erhalten die Hamburger Ärztinnen und Ärzte im Bundesvergleich damit eine leicht überdurchschnittliche Vergütung. Beispielsweise ist in Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern die Vergütung je Versicherten bzw. je Versicherte höher (Stand 2021). Dies ist umso bemerkenswerter, als Hamburg mit einem Altersdurchschnitt von 42,2 Jahren (Stand 2021) die jüngste Bevölkerung aller Bundesländer aufweist. Würde die Vergütung strikt an der Krankheitslast orientiert sein, müsste die Honorierung in der Hansestadt demnach deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen.
Ungleiche Verteilung der Honorare
Dass Hamburger Ärztinnen und Ärzte dennoch immer wieder über zu niedrige Honorare klagen, ist vor allem in zwei Besonderheiten begründet. Zum einen verfügt die Hansestadt im Jahr 2020 über die zweithöchste Arztdichte im Bundesgebiet. Da sich das eigentlich überdurchschnittliche Honorar auf mehr niedergelassene Medizinerinnen und Mediziner verteilt als in anderen Bundesländern, liegt das Honorar je Ärztin bzw. Arzt im Durchschnitt leicht unter dem Bundesschnitt. Zum anderen bringt die Überversorgung mit niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern aber auch niedrigere Fallzahlen pro Ärztin bzw. Arzt als in anderen Ländern mit sich. Die niedrigeren Einkommen je Ärztin bzw. Arzt aus der gesetzlichen Krankenversicherung korrespondieren mit einer geringeren Arbeitsbelastung.
Außerdem sind die Honorare äußerst ungleich zwischen den verschiedenen Arztgruppen verteilt. So liegen die Honorarumsätze der Hamburger Hausärztinnen und Hausärzte im Bundesvergleich am unteren Ende, während bestimmte Fachärztinnen und Fachärzte, wie z. B. Orthopäd:innen, Radiolog:innen, Neurolog:innen oder HNO-Mediziner:innen, nach wie vor zu den bundesweiten Spitzenverdiener:innen gehören.