Aufgaben
Die Landesvertretung Hamburg hat ihren Sitz in der Sachsenstraße 6 in der City Süd. Sie beschäftigt 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Landesvertretung unterstützt auf Landesebene die Interessen ihrer Mitgliedskassen. Ihre Aufgaben auf den Punkt gebracht:
- Entwicklung politischer Aktivitäten bei Fragen von grundsätzlicher landespolitischer Bedeutung unter Berücksichtigung der Interessen aller Ersatzkassen und Aufbau politischer Kontakte,
- Konzeption und Koordination gemeinsamer regionaler Aktivitäten der Ersatzkassen und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Interesse der Mitgliedskassen,
- Führung von Vertrags-, Gebühren- und Preisverhandlungen sowie Überwachung der Einhaltung von Verträgen und Vereinbarungen als Bevollmächtigte oder Beauftragte oder gemeinsame Vertreter nach Maßgabe der Mitgliedskassen,
- Wahrnehmung von Gerichtsterminen (insbesondere vor den Sozial- und Landessozialgerichten), die die Ersatzkassen oder den Verband betreffen und soweit sie sich aus der Aufgabenwahrnehmung durch den Verband ergeben,
- Erfassung und Bereitstellung von Daten für die Mitgliedskassen.
Der Landesausschuss (LA) ist insbesondere zuständig für die Abstimmung über Fragen von grundsätzlicher landespolitischer Bedeutung, die Benennung von Vertreterinnen und Vertretern für verschiedene Gremien und die Beauftragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Mitgliedskassen. Dem Landesausschuss gehört je eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter jeder Ersatzkasse an. Sitzungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
Entscheidungsgremien in fachlichen Fragen sind die Landesvertragskommission (LVK) und die Landeskrankenhauskommission (LKK). Auch hier ist jede Kasse durch eine stimmberechtigte Person vertreten. LVK und LKK treffen sich einmal monatlich.
Die LVK ist zuständig für den Abschluss von Verträgen über die ambulante Versorgung und aus dem Bereich Soziale Pflegeversicherung. Aufgabe der LVK ist außerdem die Abstimmung über Inhalte, die fachliche Vor- und Nachbereitung und das Vorgehen in Verhandlungen.
Die LKK ist zuständig für den Abschluss von Verträgen über die stationäre Versorgung. In der LKK erfolgt ein Austausch über Grundsatzfragen in den Budgetverhandlungen. Die Landesvertretung unterrichtet über grundsätzliche Fragen der Krankenhausplanung.