Entwicklung von Qualität und Kosten in Hamburg

Rettungsdienst

Rettungswagen

Für Hamburger Versicherte ist wichtig, dass die Qualität im Rettungsdienst in der Hansestadt stimmt und dass die Kosten auf Dauer finanzierbar bleiben. In 2026 sind die Kosten des Rettungsdiensts im bundesweiten Vergleich nach wie vor sehr hoch. Der Verband der Ersatzkassen sieht diese Situation mit Sorge.

Säulengrafik zeigt Entwicklung Gebühren für Einsatz eines Rettungswagens in Euro 2016 - 2026

Gebührenentwicklung für den Einsatz eines Rettungswagens in Euro

2016 - 2026

Der Rettungsdienst ist erneut deutlich teurer geworden: Die Stadt Hamburg steigert die Gebühren für den Einsatz eines Rettungswagens (RTW) 2026 im Vergleich zum Vorjahr um rund neun Prozent auf 750,37 Euro. Dies ist der höchste jemals erreichte Wert. Betrachtet man den Zeitraum zwischen 2016 und 2026, so haben die Kosten für einen RTW-Einsatz um rund 93 Prozent zugelegt.

Illustration: Rettungswagen

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Bei der Notfallversorgung in Deutschland stehen dringend Reformen an, um Überlastung zu beenden und Fehlsteuerung zu minimieren.

Zentrale Forderungen des vdek zum Rettungsdienst in Hamburg

Rettungsdienst-Kosten dürfen nicht stärker steigen als das Lohnwachstum der Beitragszahler

Es ist nicht hinnehmbar, dass die von der Feuerwehr Hamburg veranschlagten Kosten des Rettungsdiensts schon seit Jahren stärker wachsen als es die Anbindung an die Grundlohnrate erlaubt. Die Grundlohnrate beschreibt im Kern die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne je Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn Löhne nur gemäßigt steigen, sollen auch die Gesundheitsausgaben nicht überproportional wachsen.

Dass sich die Feuerwehr Hamburg nicht an die für Krankenkassen verbindliche Regel hält (Sozialgesetzbuch V), führt zu steigenden Beiträgen - eine signifikante Belastung für Beitragszahlerinnen und -zahler sowie für die Wirtschaft!

Ausgaben der Daseinsvorsorge nicht über Gebühren auf Beitragszahler umlegen

Die Vorhaltung des Rettungsdiensts im Sinne der Daseinsvorsorge ist Aufgabe von Kommunen und Ländern. Es ist daher nicht akzeptabel, dass die Stadt Hamburg als Betreiberin des Rettungsdiensts Fehlfahrten von Rettungsdienstwagen oder die überdurchschnittlich hohen Overheadkosten der Kommune (z.B. für allgemeine Verwaltung) in Form von sogenannten Personalkostenverrechnungssätzen über die Gebühren auf die Beitragszahler umlegt.

Geld zurück an die Beitragszahler, wenn die tatsächlichen Kosten unter den Plankosten liegen

Für die Ersatzkassen ist es wichtig, dass die Beitragszahlerinnen und -zahler finanziell profitieren, wenn die tatsächlichen Kosten des Rettungsdiensts (Ist-Kosten) unterhalb der Plankosten liegen. Auf den Plankosten basieren die Gebühren, die den Krankenkassen - und damit den Versicherten - von der Feuerwehr in Rechnung gestellt werden.

Die Stadt soll weder mit den gezahlten Gebühren aus den Versichertengeldern Gewinn machen, noch soll sie die Gelder zur Quersubventionierung von anderweitigen Aufgaben verwenden.

Mehrerlöse müssen dafür eingesetzt werden, die Gebühren zugunsten der Versicherten rückwirkend zu senken - oder eine künftige Gebührenerhöhung abzumildern. Einen solchen Ausgleichsmechanismus muss das Bundesland Hamburg als Landesgesetzgeber unbedingt schaffen.

Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und Stadt neu ordnen: Echtes Verhandlungsmandat für wirtschaftliche Gebühren

Vor der 2020 in Kraft getretenen Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes haben sich die Krankenkassenverbände als Kostenträger fast immer mit der Stadt auf eine Gebühr einigen können, z.T. über eine Schiedsamtslösung. Seit der Novellierung muss die Feuerwehr die Zustimmung der Kostenträger jedoch nur noch anstreben – echte Verhandlungen inklusive eines Schiedsamts existieren nicht mehr. Die Folge: Wegen Unwirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Gebühren mussten die Krankenkassen in jedem Jahr seit der Novellierung ihre Zustimmung verweigern. Die Befürchtungen der Kassen, die neue Systematik ohne echte Verhandlungen könnte zu einem massiven Kostenzuwachs führen, sind bittere Realität geworden. In den vergangenen zehn Jahren ist beispielsweise die Gebühr für den Einsatz eines Rettungswagens um 93 Prozent gestiegen, ohne dass nachweisliche Qualitätsverbesserungen im gleichen Umfang damit verbunden waren.

Aus diesem Grund fordern wir unverändert eine Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes mit dem Kernelement eines echten Verhandlungsmandates für die Krankenkassenverbände.

Versicherte bei Projektkosten nicht doppelt zur Kasse bitten

Die Krankenkassen bemängeln, dass ihnen Kosten für Projekte erneut in Rechnung gestellt werden, obwohl diese bereits Teil der Gebührenkalkulation des Vorjahres waren. Das bedeutet: Gelder wurden schon eingenommen, auch wenn sie nicht ausgegeben wurden. Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel. Aus Sicht der Ersatzkassen ist es unzumutbar, schon einmal Bezahltes ein zweites Mal mit dem Geld der Versicherten zu vergüten.

Gesundheitsleitstellen aufbauen

Es ist begrüßenswert, dass in Hamburg die beiden Leitstellen – die 112 der Feuerwehr und die 116117 der Kassenärztlichen Vereinigung – auf dem Weg zu einer gemeinsamen Leitstellte sind, mit einem einheitlichen Ersteinschätzungsverfahren und einer IT-Vernetzung. Damit wird sektorübergreifend die ressourcenschonende Steuerung der Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene ermöglicht, wenn die betreffenden Prozesse abgeschlossen sind.

Dieser Umbau bleibt aber nur Stückwerk, wenn nicht auch der entscheidende Schritt hin zur Etablierung einer Gesundheitsleitstelle gegangen wird: Von einer solchen Leitstelle aus können neben einem Rettungsdiensteinsatz auch andere Angebote wie die pflegerische Notfallversorgung oder der psychosoziale Notdienst angesteuert werden.

Hamburger Rettungsdienst: Gebühren steigen um 32 Prozent

Krankenwagen

Der Rettungsdienst ist zum Jahreswechsel deutlich kostspieliger geworden: Zum 1. Januar 2024 hat der Senat die Gebühren kräftig angehoben. Sie legten um 32 Prozent im Vorjahresvergleich beim größten Kostenblock zu, der Beförderung mit einem Rettungswagen. Hier erhöhte sich die Gebühr von 533 auf 701 Euro. » Lesen

Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Dieser massive Anstieg ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Stadt Hamburg sollte in der Lage sein, im Rahmen der üblichen Kostensteigerungen einen modernen Rettungsdienst in guter Qualität zu organisieren. Dies gelingt jedoch offensichtlich nicht. Dafür müssen jetzt die Bürgerinnen und Bürger ärgerlicherweise die Zeche zahlen."

Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung

Kosten des Hamburger Rettungsdienstes und Anzahl der Einsätze, 2011 bis 2023

Kosten des Hamburger Rettungsdienstes und Anzahl der Einsätze

2011 - 2023

Veränderte Datengrundlage aufgrund der Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes 2019: Die Angaben zu Fahrten (2019) und Kosten (2019 u. 2020) beziehen sich nur auf das System der Feuerwehr, ohne Dritte. Auf die Feuerwehr entfällt jedoch der Löwenanteil von Kosten und Fahrten.

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