Der Verband

Aufgaben des vdek in Mecklenburg-Vorpommern

Kirsten Jüttner, Leiterin vdek-Landesvertretung M-V

Die von Kirsten Jüttner geleitete vdek-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern hat ihren Sitz in Schwerin. Sie ist, auf Ebene des Landes, Interessenvertreterin und Dienstleisterin ihrer sechs Mitgliedskassen. Insbesondere nimmt die Landesvertretung all jene Aufgaben wahr, die ihr als Beauftragte von den Mitgliedskassen nach dem Sozialgesetzbuch übertragen wurden.

Gekennzeichnet ist die Arbeit dabei durch eine optimale Zusammenarbeit mit den Ersatzkassen, eine Erhöhung der Effizienz sowie eine starke Dienstleistungs- und Ergebnisorientierung, um ihre Mitgliedskassen bestmöglich zu stärken.

Wesentliche Aufgaben der Landesvertretung

  • Vertretung der wirtschaftlichen und politischen Interessen der Ersatzkassen in Mecklenburg-Vorpommern gegenüber der Landesregierung sowie sonstigen Entscheidungsträgern,
  • Vertrags- und Vergütungsregelungen mit Ärzten, Zahnärzten, Krankengymnasten, Sanitätshäusern, Physiotherapeuten, etc.,
  • Mitgestaltung bei der Krankenhausplanung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Zulassung von Leistungsanbietern im Bereich Heil- und Hilfsmittel sowie von Präventionsangeboten,
  • Leistungsstrukturplanung und Verhandlungen im Rettungsdienst,
  • Regionale Umsetzung des Pflegeversicherungsgesetzes,
  • Vertretung der Verbandsziele in der Öffentlichkeit.

Der Landesausschuss

In Angelegenheiten, bei denen eine Willensbildung bzw. Entscheidung in grundlegenden Angelegenheiten auf Landesebene notwendig ist, wie z. B. bei der Krankenhausplanung, ist der Landesausschuss der Ersatzkassen das oberste Beschlussgremium. Alle auf Landesebene tätigen Mitgliedskassen sind im Landesausschuss stimmberechtigt vertreten.

In Mecklenburg-Vorpommern hat die Techniker Krankenkasse den Vorsitz des Landesausschusses. Vorsitzende ist Frau Manon Austenat-Wied.

Landesvertragskommission (LVK) und Landeskrankenhauskommission (LKK)

Diese beiden Kommissionen sind jeweils für Entscheidungen im vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen sowie im stationären Bereich verantwortlich. In der LVK werden darüber hinaus die Vereinbarungen mit den sonstigen Leistungserbringern beraten und entschieden (z. B. von Präventionsanbietern). Alle auf Landesebene vertretenen Mitgliedskassen agieren stimmberechtigt in der Landesvertragskommission bzw. der Landeskrankenhauskommission.

Wohin wir wollen

Die Ersatzkassen verstehen sich als innovativer Motor für die Qualität und Wirtschaftlichkeit des Gesundheitswesens.

Daher

  • setzen sie sich ein, für ein soziales und solidarisches Sicherungssystem, bei dem der finanziell Stärkere für den finanziell Schwächeren, der Junge für den Alten und der Ledige für die Familie eintritt;

  • fordern sie – aufbauend auf diesem sozialpolitischen Fundament – eine solidarische Wettbewerbsordnung, so dass wettbewerbliche Anreize geschaffen werden, um Qualität und Wirtschaftlichkeit zu optimieren;
    bejahen sie die Pluralität in der gesetzlichen Krankenversicherung als Garantie für Fortschritt und Alternativen;

  • bieten sie als bundesweit tätige Organisationen qualitativ hochwertige Leistungen bei bundesweit einheitlichen Beiträgen;

  • unterstützen sie die Mobilität ihrer Versicherten, ein Kennzeichen unserer modernen Industriegesellschaft und ein Beitrag zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland.