Heil- und Hilfsmittel

Hier finden Sie Informationen zur Versorgung der Versicherten mit Heil- und Hilfsmitteln sowie zur Präqualifizierung von Anbietern.

Heilmittel

Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physikalischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, der Ergotherapie sowie der Podologischen Therapie. Die maßgeblichen Richtlinien, Empfehlungen und Verträge sowie Regelungen zu Vergütung, Zulassung und Weiterbildung finden Sie in einer Übersicht.

Die von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen gemeinsam gebildete Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittelzulassung Niedersachsen trifft für alle Krankenkassen die Entscheidung über die Zulassung von Heilmittelleistungserbringern in Niedersachsen. Sie ist bei der vdek-Landesvertretung angesiedelt. Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung einreichen oder Änderungen mitteilen möchten, senden Sie diese bitte an:

ARGE Heilmittelzulassung Niedersachsen

c/o Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Landesvertretung Niedersachsen

Schillerstraße 32, 30159 Hannover

Tel.: 05 11/3 03 97-0, Fax: 05 11/3 03 97-99

E-Mail: niedersachsen@zulassung-heilmittel.de 

Alle Antragsvordrucke und weiteren Informationen zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.

Hilfsmittel

Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34  SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmittel fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Informationen zu vertraglichen Regelungen finden Sie in dieser Übersicht.

Präqualifizierung

Die PQS Hilfsmittel - Präqualifizierungsstelle des vdek - hat ihre Tätigkeit zum 30.4.2019 beendet » Lesen. Neu- oder Veränderungsanträge wurden nur noch bis Ende 2018 angenommen und abschließend im ersten Quartal 2019 bearbeitet. Vorhandene Präqualifizierungen für Hilfsmittel behalten bis zum angegebenen Ablauf ihre Gültigkeit.

Seit dem 1.1.2019 richten Sie Ihre Anträge bitte an eine andere Präqualifizierungsstelle. Diese finden Sie auf der Homepage der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS).