Die beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) angesiedelte Präqualifizierungsstelle für Hilfsmittel – PQS Hilfsmittel – wird ihren Betrieb aufgrund gesetzlicher Änderungen im nächsten Jahr einstellen. Bis zum 31.12.2018 nimmt die PQS Hilfsmittel noch Anträge zur gesetzlich vorgeschriebenen Präqualifizierung (Eignungsprüfung) von Optikern, Hörgeräteakustikern und anderen Leistungserbringern in der Hilfsmittelversorgung an. Diese werden im ersten Quartal 2019 abschließend bearbeitet. Die bereits erstellten Präqualifizierungsbestätigungen behalten ihre Gültigkeit, teilte der vdek mit.
Leistungserbringer, die nach dem 31.12.2018 Änderungs- oder Neuanträge stellen wollen, sollten sich mit einer anderen zertifizierten Präqualifizierungsstelle in Verbindung setzen, um das Verfahren der Eignungsprüfung in der Hilfsmittelversorgung fortsetzen zu können, empfiehlt der vdek.
Die Vorstandsvorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, bedauert, dass nach gut
acht Jahren erfolgreicher Arbeit die PQS Hilfsmittel nun ihren Betrieb
einstellen muss. „Die Präqualifizierungsstelle war am Markt sehr gut
etabliert, der Marktanteil belief sich auf 25 Prozent. Durch das neue Heil-
und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) vom 11. April 2017 haben sich die
Anforderungen nun geändert, dem wir Rechnung tragen müssen.“
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