Heilmittelversorgung

Masseur und Patient

Versicherte haben nach § 32 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, der Ergotherapie, der Podologie sowie der Ernährungstherapie.

Abrechnungsverfahren für Heilmittelerbringer

Die Leistungserbringer von Heil- und Hilfsmitteln sind verpflichtet, den Krankenkassen die Abrechnungen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens haben die gesetzlichen Krankenkassen einheitlich in Richtlinien beschrieben.

Heilmittel-Richtlinie und Empfehlungen

Die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln wird durch die Heilmittel-Richtlinie gesichert, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen wird und verbindlichen Charakter hat. Innerhalb des in der Heilmittel-Richtlinie beschriebenen Leistungsrahmens regeln die Rahmenempfehlungen die Details für eine einheitliche Versorgung. Die Rahmenempfehlungen werden von den maßgeblichen Spitzenverbänden und Organisationen beschlossen. 

Verträge und Vergütung im Heilmittelbereich

Nach Maßgabe der Rahmenempfehlungen hat der vdek als Bevollmächtigter seiner Mitgliedskassen Rahmenverträge über die Einzelheiten der Versorgung mit Heilmitteln, über die Preise, deren Abrechnung und die Verpflichtung der Leistungserbringer zur Fortbildung mit den Berufsverbänden der Leistungserbringer geschlossen. Sie sind Voraussetzung für die Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln und für die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Mitgliedskassen. 

Zulassung und Weiterbildung für Heilmittelerbringer

Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Seit dem 01.09.2019 gibt es ein deutlich vereinfachtes Zulassungsverfahren für Heilmittelerbringer. Die Leistungserbringer können sich für ihre Zulassung, für Datenänderungen oder Fragen zur Abrechnungsbefugnis für die Zertifikatsposition in der Physiotherapie in den Ländern an zentrale Zulassungsstellen der GKV wenden. Träger der Zulassungsstellen sind Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen.  Eine Übersicht regional zuständiger Zulassungsstellen und deren Kontaktdaten finden Heilmittelerbringer unter: www.zulassung-heilmittel.de.

GKV - Heil- und Hilfsmittel, in Milliarden Euro, 2016 bis 2021
JahrHeilmittelHilfsmittelHeil- und Hilfsmittel
20166,487,8214,30
20176,768,0714,83
20187,588,4416,02
20198,729,0017,72
20208,899,3018,19
202110,439,7920,22

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