Heil- und Hilfsmittel

In Bremen sind 509 Krankengymnasten, Logopäden, Ergotherapeuten und andere sogenannte Heilmittelerbringer tätig. Mit den etwa 562 Hilfsmittellieferanten (Sanitätshäuser, Orthopädietechniker, Optiker und Hörgeräteakustiker) runden sie das dichte und qualifizierte Versorgungsnetz in der ambulanten Versorgung ab. (Stand: 2022)

Heilmittel

Seit dem 01.09.2019 erfolgt die Zulassung von Heilmittelerbringer im Land Bremen jeweils an einer Stelle bei der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Heilmittel - aufgeteilt nach Postleitzahlen, bearbeiten AOK Bremen/Bremerhaven bzw. die vdek-Landesvertretung Niedersachsen die Anträge.

  • Praxisinhaber mit Sitz innerhalb des Postleitzahlenbereichs 27568 bis 28213 wenden sich an:

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Bremen
c/o AOK Bremen/Bremerhaven
Columbusstr. 1
27570 Bremerhaven
E-Mail: Sven.suhr@hb.aok.de

  • Praxisinhaber mit Sitz im PLZ-Bereich 28215 bis 28779 wenden sich an:

ARGE Heilmittelleistungserbringerzulassung Bremen
c/o Verband der Ersatzkassen
Schillerstr. 32
30159 Hannover
E-Mail: bremen@zulassung-heilmittel.de

Das Zulassungsverfahren ist kostenfrei, die Zulassungsvoraussetzungen haben sich im übrigen nicht geändert. Die maßgeblichen Richtlinien, Empfehlungen und Verträge sowie Regelungen zu Vergütung, Zulassung und Weiterbildung von Heilmittelerbringern hat die Verbandszentrale in einer Übersicht zusammengestellt.

Hilfsmittel

Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34  SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör. Die Verbandszentrale informiert über vertragliche Regelungen mit der folgenden Übersicht.

Präqualifizierungsstellen

Die PQS Hilfsmittel - Präqualifizierungsstelle des vdek - hat ihre Tätigkeit zum 30.4.2019 beendet. Neu- oder Veränderungsanträge wurden nur noch bis Ende 2018 angenommen und abschließend im ersten Quartal 2019 bearbeitet. Vorhandene Präqualifizierungen für Hilfsmittel behalten bis zum angegebenen Ablauf ihre Gültigkeit.

Seit dem 1.1.2019 richten Sie Ihre Anträge bitte an eine andere Präqualifizierungsstelle. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer neuen Präqualifizierungsstelle zeitnah in Verbindung zu setzen. Diese finden Sie zum einen auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de oder direkt bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) unter www.dakks.de.