Krankenhäuser

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Stadt Bremen

In der Stadt Bremen gibt es zehn Krankenhäuser - davon sind vier in öffentlicher, vier in freigemeinnütziger und zwei in privater Trägerschaft. Die vier öffentlichen Krankenhäuser haben sich in der Gesundheit Nord gGmbH zusammen geschlossen, um zu kooperieren und Synergieeffekte nutzen zu können. Diesem Verbund gehören folgende Krankenhäuser an:

  • Klinikum Bremen-Mitte
  • Klinikum Links der Weser
  • Klinikum Bremen-Nord
  • Klinikum Bremen-Ost

Die vier freigemeinnützigen Krankenhäuser haben sich in dem Kooperationsverbund Freie Kliniken Bremen zusammen geschlossen. Dessen Mitglieder sind:

  • DIAKO Ev. Diakonie-Krankenhaus
  • Rotes-Kreuz-Krankenhaus
  • Roland-Klinik
  • St. Joseph-Stift

Die zwei Kliniken in privater Trägerschaft agieren eigenständig:

  • Paracelsus Klinik Bremen
  • AMEOS Klinik Dr. Heines

Stadt Bremerhaven

In Bremerhaven gibt es zwei Krankenhäuser - davon ist eines in privater Trägerschaft:

  • AMEOS Kliniken Bremerhaven mit zwei Standorten (Klinikum Am Bürgerpark und Klinikum Mitte)

und eines in öffentlicher Trägerschaft:

  • Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide

Landesbasisfallwert

Der Bremer Landesbasisfallwert 2023 beträgt 4.003,69 Euro. Das verhandelte Leistungsvolumen beträgt 180.785 Bewertungsrelationen (BWR). Damit ergibt sich im DRG-Bereich ein Landeserlösvolumen von 723.807.096,65 Euro. Nähere Informationen zum Landesbasisfallwert finden Sie bei unserer Verbandszentrale.

Landeskrankenhausplanung

Im Land Bremen wird seit 2001 ein dreistufiges Verfahren zur Umsetzung des Landeskrankenhausplanes praktiziert.  

In der ersten Stufe erstellt die zuständige Planungsbehörde bei der Senatorin für Gesundheit einen Rahmenplan für die zwei Planungsregionen der Städte Bremen und Bremerhaven. Auf Basis des Rahmenplanes erfolgen in der zweiten Stufe die Strukturgespräche zwischen den einzelnen Krankenhäusern und den Verbänden der Krankenkassen. Die Ergebnisse aus diesen Strukturgesprächen (Anzahl der Betten und tagesklinische Plätze je Fachabteilung und Krankenhausstandort) werden in sogenannten Vereinbarungsvorschlägen fixiert und der zuständigen Planungsbehörde zur Aufnahme in den Landeskrankenhausplan vorgelegt. In der dritten Stufe erstellt die Senatorin für Gesundheit auf Basis der Vereinbarungsvorschläge den Landeskrankenhausplan, welcher dann vom Senat verabschiedet wird. Die Vereinbarungsvorschläge sind Bestandteil des Landeskrankenhausplanes.

Der aktuelle Landeskrankenhausplan hat eine Laufzeit bis Ende 2021. Die Beteiligten können bei wesentlichen Abweichungen in der Auslastung der einzelnen Fachabteilungen auch kurzfristig weitere Strukturgespräche führen, die dann eine Anpassung der Kapazitäten zur Folge haben (dynamisches Verfahren).  

Das Verfahren wird sich mit dem Krankenhausplan 2022-2024, dem das neue Krankenhausgesetz (BremKrhG) zugrunde liegt, in Teilen ändern.

Näheres regelt das Bremische Krankenhausgesetz (BremKrhG) vom 24.11.2020, in Kraft getreten am 05.12.2020: