Auch künftig Studienbeihilfe für Medizinstudenten

Dresden, 11.4.2012 - Wer Medizin studiert, kann auch künftig eine Studienbeihilfe erhalten. Bereits seit Oktober 2008 läuft das Gemeinschaftsprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, der gesetzlichen sächsischen Krankenkassen und des Sächsischen Sozialministeriums. Das Programm ist zunächst bis einschließlich zum Studienjahr 2012/2013 befristet und soll dazu beitragen, die ambulante ärztliche Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten zu stabilisieren.

Die Studienbeihilfe richtet sich an Studierende des Studiengangs Medizin, die an einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind und den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung („Physikum“) bestanden haben. Der Zugang zur Förderung ist also frühestens ab dem dritten Studienjahr möglich.

Die nicht rückzahlungspflichtige Förderung wird für maximal 48 Monate gewährt. In den ersten beiden Jahren werden den Studierenden 300 Euro pro Monat, im dritten Jahr 400 Euro und im vierten Jahr 600 Euro pro Monat gezahlt. Pro Studienjahrgang können bis zu 50 Studierende gefördert werden.

Mit einem sächsischen Hausarzt als Pate an der Seite erhalten die Studenten frühzeitig einen gründlichen Einblick in die Besonderheiten einer Praxis auf dem Lande. Während der Dauer der Studienbeihilfe arbeitet der Student monatlich einen Tag in der Praxis mit und lernt dabei die Tätigkeit des niedergelassenen Arztes und die Organisation einer Hausarztpraxis näher kennen.

Die Studenten verpflichten sich im Gegenzug, unmittelbar nach Abschluss ihres Studiums eine Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und binnen sechs Monaten nach Abschluss der Facharztausbildung für mindestens vier Jahre als Hausarzt in einem unterdurchschnittlich versorgten Gebiet in Sachsen zu arbeiten.

Nähere Infos und Antragsformulare: www.kvs-sachsen.de

Pressemappe (PDF)


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Dirk Bunzel
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