Gesetz zur Änderung des "Blaulichtgesetzes"

Krankenkassen fordern Mitsprache und Vergabeverfahren beim Rettungsdienst

Zur heutigen Anhörung des Innenausschusses des Sächsischen Landtags zum geplanten Änderungsgesetz des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz („Blaulichtgesetz“) erklärten die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen:

Sachsen braucht eine gesetzliche Grundlage, die auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst garantiert. Die Patienten erwarten im Notfall die Sicherheit, schnell und gut versorgt zu werden. Alle Anstrengungen, den Rettungsdienst zu gestalten, müssen auf dieses Ziel ausgerichtet sein.

Die zunehmende Morbidität der älter werdenden Bevölkerung, ein verändertes Inanspruchnahmeverhalten und eine bessere Ausstattung der Rettungsfahrzeuge mit Medizintechnik und Medikamenten haben neben anderen Einflüssen zu enormen Kostensteigerungen beim Rettungsdienst der letzten Jahre beigetragen. Von 2005 bis 2012 (Prognose) erhöhten sich die jährlichen Gesamtkosten um rund 53 Millionen Euro, was einer Gesamtsteigerungsrate von etwa 46 Prozent entspricht.

Diese Entwicklung ist eine gemeinsame Herausforderung für alle am Rettungsdienst Beteiligten. Die Aufgabe steht, einen qualitativ hochwertigen, aber zugleich finanzierbaren Rettungsdienst sicherzustellen. Das erfordert die Bereitschaft zu größerer Kostensensibilität.

Diese kann es nur durch Wettbewerb geben. Monopolisierung in Form einer Kommunalisierung des Rettungsdienstes bedeutet Stillstand und die Hilfsorganisationen von einer Beteiligung am Rettungsdienst auszuschließen.

Der richtige Weg zu Wettbewerb ist die Einführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Die Krankenkassen begrüßen deshalb, dass der Gesetzentwurf diesen Gedanken aufnimmt. Ein förmliches Vergabeverfahren ist rechtssicher und schafft Transparenz für alle Beteiligten. Vor allem aber müssen die hohen qualitativen Anforderungen klar vorgegeben werden.

Die Krankenkassen sprechen sich dafür aus, ein vollumfängliches Vergabeverfahren durchzuführen, weil damit Lohndumping wirksam verhindert wird. Neben der Personalgestellung fließen die Kosten für Fahrzeuge, Medikamente und Rettungswachen als Bestandteile in die Kalkulation ein. Nur qualifiziertes Personal kann die hohen Standards des Rettungsdienstes erfüllen. Es sollte klar sein, dass diese Fachleute nicht zu Billiglöhnen zu haben sind.

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt annähernd 90 Prozent der Kosten des Rettungsdienstes. Sie steht deshalb in besonderer Verpflichtung im Umgang mit dem Geld ihrer Versicherten. Von einer Mitwirkung bei der Gestaltung des Rettungsdienstes sind die Krankenkassen in Sachsen weit entfernt. Ihre Rolle beschränkt sich auf die des Zahlers.

Nach wie vor werden Standortwahl der Rettungswachen und die Vorhaltung der Technik durch Eigeninteressen dominiert. Notwendige strukturelle Veränderungen kommen seit Jahren nicht voran. Die gesetzlichen Krankenkassen in Sachsen haben einen Sicherstellungsauftrag für die notärztliche Versorgung ohne die erforderlichen Kompetenzen erhalten zu haben! Hier wird leichtfertig „mit dem Feuer gespielt“. Es ist an der Zeit, diesen Missstand zu überwinden. Die intensive, gleichberechtigte Einbindung der Krankenkassen bei der Bedarfsplanung im Bereich der niedergelassenen Ärzte zeigt, dass zusammen erfolgreich Versorgungsprobleme gelöst werden können.

Hintergrund

Durch das „Blaulichtgesetz“ wurde 2004 ein Auswahlverfahren eingeführt, um Transparenz und Wirtschaftlichkeit im Rettungsdienst zu erhöhen. Mehrere Leistungserbringer des Rettungsdienstes klagten dagegen. Nach Rechtsprechungen des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes setzte der Sächsische Landtag mit dem Haushaltbegleitgesetz zum Landeshaushalt 2011/12 die Durchführung von Auswahlverfahren aus. Vorgesehen ist die landesgesetzliche Grundlage bis Ende 2012 zu novellieren und damit rechtssicher zu gestalten.

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