Ersatzkassenverband zur Verabschiedung des sächsischen Haushaltbegleitgesetzes 2015/16:

Bei Schulkosten der Notfallsanitäterausbildung steht Freistaat in der Pflicht

„Die landesgesetzliche Regelung zum Notfallsanitätergesetz schafft endlich die rechtliche Basis für die Ausbildung von Notfallsanitätern in Sachsen“, sagte heute die Leiterin der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Silke Heinke. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat für das zu verabschiedende Haushaltsbegleitgesetz 2015/16 eine Regelung zur Notfallsanitäterausbildung formuliert und zur Annahme empfohlen. Diese soll in das sächsische Rettungsdienstgesetz aufgenommen werden.

Die vdek-Landeschefin betonte: „Wir gehen davon aus, dass die momentan geltende Kostenträgerschaft erhalten bleibt.“ Der für das Rettungsdienstgesetz vorgesehene Text spreche allgemein von Kosten der Ausbildung, die durch die Krankenkassen aufzubringen sind. Diese umfassten jedoch Personal- und Schulkosten. Dafür müsse es getrennte Zuständigkeiten geben. „Bei den Schulkosten sehen wir den Freistaat in der Pflicht, da es sich um einen regulären Ausbildungsberuf handelt.“

Das auf Bundesebene erlassene Notfallsanitätergesetz war Anfang 2014 in Kraft getreten. Es führt den Beruf des Notfallsanitäters ein, der den Rettungsassistenten als höchste Qualifikationsstufe für nichtärztliches Rettungsdienstpersonal ablöst. In Sachsen fehlte bislang ein Landesgesetz, das das Bundesgesetz umsetzt. Nur mittels einer Übergangsvereinbarung konnte im vergangenen Herbst die Ausbildung des ersten Jahrgangs künftiger Notfallsanitäter starten.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com