Selbsthilfegruppen können Förderung noch bis 31. Januar 2017 beantragen

Asthma, Krebs oder Mukoviszidose sind chronische Krankheiten. Sie begleiten Erkrankte ein Leben lang. Neben der professionellen medizinischen Versorgung bieten Selbsthilfegruppen diesen Menschen Unterstützung. Im Kreis von gleichfalls Betroffenen finden sie hier Beratung, Kraft und Lebensmut. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern deshalb seit Jahren diese Form des ehrenamtlichen Engagements.

Für das nächste Jahr können Selbsthilfegruppen noch bis 31. Januar 2017 eine Pauschalförderung durch die Krankenkassen beantragen. Damit werden laufende Kosten wie Büromaterial, Miete oder Telefon gefördert. Auch Fortbildungen und regelmäßig erscheinende Mitgliederzeitschriften können einen Zuschuss erhalten.

Die Gruppen stellen die Förderanträge bei der jeweils für ihre Region verantwortlichen Krankenkasse. Die Kassen bearbeiten die Pauschalförderung gemeinsam und arbeitsteilig. Das heißt, es muss nur ein Antrag gestellt werden. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) betreut die Pauschalförderung von Selbsthilfegruppen in der Stadt Leipzig und im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.

Förderanträge und weitere Informationen zum Förderverfahren haben die Krankenkassen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Interessenten finden diese Angaben beim vdek auf den Seiten der Landesvertretung Sachsen unter https://www.vdek.com/LVen/SAC.html.

Anträge auf Pauschalförderung können jährlich neu gestellt werden. 2016 unterstützten die gesetzlichen Krankenkassen 976 Selbsthilfegruppen in Sachsen mit rund 654.000 Euro über die Pauschalförderung.

Kontakt

Dr. Claudia Beutmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Sachsen

Tel.: 03 51 / 8 76 55 37
E-Mail: claudia.beutmann@vdek.com