Qualitätsprüfungen im Hilfsmittelbereich

Kompetente Vertragspartner führen Begehungen in den Betrieben durch

Die Präqualifizierung für Hilfsmittel (PQS-Hilfsmittel) beim Verband der Ersatzkassen (vdek) in Baden-Württemberg ist seit Januar 2011 möglich. Bis heute wurden beim Verband der Ersatzkassen bundesweit bereits über 1.700 Anträge gestellt. Für fast 1.300 Anbieter hat die PQS- Hilfsmittel bereits Zertifikate ausgestellt. Mit diesem Zertifikat können Leistungserbringer, die Hilfsmittel wie Rollstühle oder Hörgeräte herstellen, abgeben und/oder anpassen, ihre fachliche Eignung gegenüber Krankenkassen nachweisen oder sich an Ausschreibungen für die Versorgung mit Hilfsmitteln beteiligen. Eine Versorgungsgarantie ist mit der Präqualifizierung allerdings nicht automatisch verbunden.

Im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens müssen teilweise Betriebsbegehungen bei den Leistungsanbietern vorgenommen werden. Die Begehungen werden innerhalb von drei Wochen nach der Beauftragung durch die PQS-Hilfsmittel durchgeführt. Vor der Begehung wird ein Termin mit den Betrieben vereinbart.

Sonja Brida vom Verband der Ersatzkassen: „Die Begehung der Einrichtungen erfolgt durch fachkundiges Personal, das über Erfahrungen mit den einzelnen Medizinprodukten und Hilfsmittelversorgungen verfügt. Darüber hinaus verfügen die Personen über eine abgeschlossene naturwissenschaftliche, medizinische und technisch/handwerkliche einschlägige Berufsausbildung.“

Weitere Informationen zum Präqualifizierungsverfahren und den Begehungen sind über die Homepage www.pqs-hilfsmittel.de zu erhalten. Leistungserbringer können sich bei Fragen direkt an

Sonja Brida, Telefon 0711/23954-32, sonja.brida@pqs-hilfsmittel.de oder Brigitte Schuler, Telefon 0711/23954-23, brigitte.schuler@pqs-hilfsmittel.de wenden.

 


Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com