Seit dem 1. Juli läuft in Baden-Württemberg ein Modellversuch der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Ersatzkassen zur Verordnung der häuslichen Krankenpflege: Bis zum Ende des Jahres bestimmen vier ausgewählte Sozialstationen im Land über Art und Umfang der Behandlungspflege selbst. Der Modellversuch wird von der Hochschule Esslingen wissenschaftlich begleitet. Im Zentrum der Evaluation stehen neben der Entlastung der Akteure die Patientenzufriedenheit, die Qualität der Behandlungspflege sowie verschlankte Arbeitsabläufe.
Im Verordnungsprozess häuslicher Krankenpflege kommt es immer wieder zu zeitintensiven Rückfragen zwischen Arzt, Pflegedienst und Krankenkasse als Kostenträger. Das ist gerade in Zeiten knapper personeller Ressourcen ein Ärgernis. Deshalb erproben jetzt rund 30 Ärzte mit vier ausgewählten Sozialstationen für Ersatzkassenpatienten einen verschlankten Ablauf auf Muster 12, dem Formular für die Verordnung häuslicher Krankenpflege. An dem Modellversuch beteiligt sind die Kirchliche Sozialstation Rheinfelden, die Sozialstation St. Verena Waldshut-Tiengen, die Sozialstation Wendlingen am Neckar und die Ökumenische Sozialstation Sindelfingen.
Der Arzt stellt bei dem Modellversuch wie gewohnt den Bedarf des Patienten an häuslicher Pflege fest, gibt die verordnungsrelevante Diagnose an und legt die Medikation fest. Die notwendigen Maßnahmen innerhalb der Behandlungspflege und die Häufigkeit bestimmt im Modellversuch aber die Pflegestation. Die Verantwortung für die Verordnung bleibt weiterhin beim Arzt. Im geänderten Ablauf des Verordnungsprozesses signiert der Arzt erst, nachdem er sich überzeugt hat, dass für den Patienten alles medizinisch Notwendige erbracht wird.
Walter Scheller, Leiter der vdek-Landesvertretung, erläutert: „Die beantragten Maßnahmen gelten ohne Prüfung als genehmigt. Hier geben wir einen Vertrauensvorschuss. Jede fünfte Verordnung des Modellversuchs wird aber anschließend auf die Plausibilität der Behandlungspflege geprüft. Konkret wird nachvollzogen, ob sich die gewählten Maßnahmen eignen oder ob alternative Maßnahmen besser geeignet wären. Außerdem wird nachvollzogen, ob die Häufigkeit medizinisch notwendig ist. Für uns sind hierbei jedoch die Patienten mit ihrer Einschätzung und Bewertung entscheidend. Mit den beteiligten Patienten wurde eine umfassende Vorerhebung durchgeführt, in welcher die häusliche Krankenpflege nach altem Verordnungsmuster erfasst und bewertet wurde. Die Fragebogenerhebung werden wir am Ende des Modellversuchs wiederholen und die Ergebnisse dann miteinander vergleichen."
Die beteiligten Sozialstationen sowie deren Spitzenverbände erhoffen sich aus dem Modellversuch eine Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und mehr Verantwortung: „Als Pflegerinnen und Pfleger sind wir täglich mehrmals beim Pflegepatienten vor Ort. Es freut uns, dass wir in den kommenden Monaten zeigen dürfen, dass wir schnell und wirtschaftlich auf Veränderungen im Pflegehaushalt reagieren, die sich auf die Behandlungspflege auswirken.“Am Ende des Modellversuchs werden auch die teilnehmenden Pflegedienste und Ärzte in Telefoninterviews um ihre Bewertung gebeten. KV-Vize Dr. Fechner sieht im Modellversuch eine Chance, die Ärzte von Bürokratie zu entlasten und damit die ambulante Versorgung zukunftsfähiger zu machen: „Aus Umfragen wissen wir, dass ein Hausarzt rund ein Drittel seiner Zeit für administrative Aufgaben verwendet. Diese Zeit fehlt ihm für die Behandlung der Patienten. Gerade vor dem Hintergrund des drohenden Ärztemangels müssen wir die Abläufe Schritt für Schritt optimieren.“ Auch die einbezogenen Spitzenverbände der Leistungserbringer auf Landesebene sehen den Mehrwert im Abbau von Bürokratie und hoffen, dass sich nach Abschluss des Modellversuchs Erkenntnisse zur Entlastung der Pflegedienste im Land gewinnen und auf den Verordnungs- und Genehmigungsablauf generell übertragen lassen.
Mehr im Internet:
http://www.kvbawue.de/verordnungen/modellversuch_hkp/
http://www.vdek.com/LVen/BAW.html
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- Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Renate Matenaer, Telefon 0711 7875 - 3387
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
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