Gesundheitsförderung

Gesundheitsförderung: Krankenkassen beraten Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung - Gemeinsame Vereinbarung in Baden-Württemberg unterzeichnet

Die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen haben vereinbart, Unternehmen zukünftig noch intensiver über Angebote und Möglichkeiten im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung zu informieren. Hierfür haben die AOK Baden-Württemberg, der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft, die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie der Verband der Ersatzkassen die „Regionale Koordinierungsstelle Betriebliche Gesundheitsförderung Baden-Württemberg“ (kurz: „Regionale BGF-Koordinierungsstelle“) gegründet. Ihr Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten einen niedrigschwelligen Zugang zu Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung zu eröffnen.

Dazu erklärt Jacqueline Kühne, Vorstand des BKK Landesverbandes Süd, für die B 52-Verbändekooperation, zu der der BKK Landesverband Süd, die IKK classic, die Knappschaft und der Verband der Ersatzkassen gehören: „Kleine und mittlere Unternehmen sind das Rückgrat der baden-württembergischen Wirtschaft. Sie machen mehr als 99 Prozent der Unternehmen im Land aus und beschäftigen mehr als zwei Millionen Menschen. Im Mittelpunkt der BGF-Koordinierungsstelle Baden-Württemberg steht das Ziel, ihren Zugang zu den vielfältigen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung zu verbessern.“

Siegmar Nesch, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg streicht die Vorteile der Initiative heraus: „Mehr als jeder fünfte Fehltag der AOK-versicherten Arbeitnehmer in Baden-Württemberg geht im Jahr 2016 auf Muskel- und Skeletterkrankungen, wie beispielsweise Rückenschmerzen, zurück, jeder zehnte auf psychische Leiden. In beiden Bereichen kann betriebliche Gesundheitsförderung dazu beitragen, Fehlzeiten zu verringern oder sogar ganz zu verhindern. Mit dem Informationsportal schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen. Das Portal bietet sowohl allgemeine Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung als auch zu den entsprechenden Leistungen der Krankenkassen.“

Herzstück der BGF-Koordinierungsstelle ist ein internetbasiertes Informationsportal (www.bgf-koordinierungsstelle.de), das einerseits allgemeine Informationen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sowie den entsprechenden Leistungen der Krankenkassen bereit stellt, und das andererseits interessierten Unternehmen eine konkrete Beratung durch Experten der Krankenkassen vermittelt. Jedes anfragende Unternehmen erhält innerhalb von zwei Werktagen eine Rückmeldung und kann sich anschließend nach einem standardisierten Verfahren individuell beraten lassen.

Um eine zielgenaue Ausrichtung der Angebote zu erreichen, arbeiten die Krankenkassen beim Betrieb der Regionalen BGF-Koordinierungsstelle eng mit örtlichen Unternehmensorganisationen zusammen. So wurde bereits eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Arbeitgebern Baden-Württemberg (Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände) unterzeichnet. Weitere Kooperationsvereinbarungen werden folgen.

 „In den Unternehmen rückt immer stärker in den Fokus, die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter möglichst lange zu erhalten“, sagt Peer-Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg: „Wir unterstützen unsere Mitgliedsverbände und deren Mitgliedsunternehmen dabei auch dadurch, dass wir Netzwerke bilden und die richtigen Ansprechpartner vermitteln. Die Zusammenarbeit mit der BGF-Koordinierungsstelle ist hierbei ein weiterer wichtiger Baustein.“

Hintergrund. Gemäß § 20b Absatz 3 SGB V bieten die Krankenkassen Unternehmen in gemeinsamen regionalen Koordinierungsstellen Beratung und Unterstützung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung an. Die Beratung durch die BGF-Koordinierungsstellen soll insbesondere die Information über die Leistungen der Krankenkassen zur Unterstützung der Gesundheitsförderung in Betrieben umfassen. Auch soll geklärt werden, welche Krankenkasse für den jeweiligen Betrieb die Leistungen erbringt. Örtliche Unternehmensorganisationen sollen an der Beratung beteiligt werden.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com