Die Krankenkassen in Baden-Württemberg fördern gemeinsam das Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten der Stadt Stuttgart“ mit 216.000 Euro. Hinzu kommt ein einmaliger Förderbetrag in Höhe von 10.000 Euro durch die Unfallkasse. Damit handelt es sich – wie in der Landesrahmenvereinbarung (LRV) Baden-Württemberg niedergelegt – um ein Sozialversicherungsträger übergreifendes Projekt, bei welchem sich auch die Ersatzkassen finanziell einbringen. Das Projekt läuft bis zum 31.12.2022 und wurde im Oktober 2018 begonnen. Ziel des Projektes ist es, Gesundheitsthemen durch sogenannte Gesundheitslotsen mit gleicher Sprache und gleichem kulturellen Hintergrund zu vermitteln. „Mit diesem Ansatz sollen die sprachlichen und kulturellen Hürden genommen werden, die bei der Gesundheitsversorgung von Migranten/innen die größte Herausforderung darstellen“, so Frank Winkler von der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Das Projekt hat eine Größenordnung von insgesamt 370.000 Euro. Die Stadt Stuttgart ist mit der dortigen Kommunalen Gesundheitskonferenz mit einem Eigenanteil in Höhe von 144.000 Euro beteiligt.
25 ehrenamtliche Migrantinnen und Migranten zu Gesundheitslotsen ausgebildet
Die Vorbereitungen für das Projekt begannen 2018. Nunmehr hat das Gesundheitsamt der Stadt Stuttgart 25 ehrenamtliche Migrantinnen und Migranten zu Gesundheitslotsen ausgebildet, so dass es jetzt losgeht: Die ersten Gesundheitslotsen aus dem Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten in Stuttgart“ können für Informationsveranstaltungen angefragt werden. Im Rahmen der Informationsveranstaltungen werden für deren Landsleute Themen wie „Das deutsche Gesundheitssystem“, „Gesundheitsförderung und Prävention“, „Gesunde Ernährung“, „Bewegung“, „Gesunde Zähne“, „Kindergesundheit“ und „Gesund alt werden“ angeboten. Wenn gewünscht, finden die Veranstaltungen in der entsprechenden Muttersprache statt. Weitere Themenmodule werden im Rahmen der Partizipation nach und nach folgen.
Die Gesundheitslotsen kommen aus der Türkei, Jordanien, Libanon, Mexiko, Eritrea, Kolumbien, Irak, Iran, Syrien, Ägypten, Kasachstan und aus Afghanistan
Die Veranstaltungen der Gesundheitslotsen/innen sind kostenfrei und richten sich für eine gute Breitenwirkung immer an kleinere und größere Gruppen, nicht an Einzelpersonen. Die Gesundheitslotsen, 19 Frauen und 6 Männer, kommen aus der Türkei, Jordanien, Libanon, Mexiko, Eritrea, Kolumbien, Irak, Iran, Syrien, Ägypten, Kasachstan und aus Afghanistan oder haben ihre Wurzeln in diesen Ländern. Die Motivation als Gesundheitslotse/in tätig zu sein, ist meist sehr ähnlich: „Wenn ich meinen Landsleuten gesundheitlich helfen und ihnen sagen will, wo sie Hilfe finden können, muss ich besser Bescheid wissen. Deshalb habe ich mich entschieden, Gesundheitslotse zu werden. Ich will zwischen den Kulturen einen Austausch schaffen.“ Die Gesundheitslotsen/innen geben auch an, dass das Gesundheitssystem in Deutschland sehr komplex ist, das Thema Gesundheit aber deren Interesse findet.
„Als Gesundheitslotse kann ich selbst viel lernen und dann dieses Wissen weitergeben.“ Die Einsatzmöglichkeiten der Lotsinnen und Lotsen sind vielseitig: Die Veranstaltungen können unteren anderem in Stadtteileinrichtungen, Begegnungsstätten, Familienbildungsstätten, Kirchgemeinden, Moscheen, Kulturzentren oder Sportvereinen angeboten werden.
Mögliche Förderstränge für ein Förderverfahren in Baden-Württemberg
Der Projektantrag wurde über den möglichen Förderstrang der krankenkassenartenübergreifenden- und trägerübergreifenden Fördermöglichkeit gemäß § 5 der LRV an die Stiftung für gesundheitliche Prävention gerichtet. Gemäß dem Präventionsleitfaden sind die Zielgruppen spezifische Projektförderung für vulnerable Zielgruppen, der Bedarf und die Nachhaltigkeit und somit das Fortbestehen nach dem Auslaufen des Projekts gegeben. Mit ihrem Eigenanteil unterstreicht die Stadt Stuttgart außerdem ihre Motivation und ihr Interesse für das Vorhaben. Mögliche Förderstränge für eine Förderung im Setting Kommune gemäß § 20 a SGB V durch die Krankenkassen/ -verbände in Baden-Württemberg sind als Anlage beigefügt (Anlage). Die Strukturen und Zugangswege für eine Förderung basieren auf den §§ 4 und 5 der LRV Baden-Württemberg.
Das Landesgesundheitsgesetz Baden-Württemberg sieht u. a. sogenannte kommunale Gesundheitskonferenzen verpflichtend vor. Diese können Anträge an die Stiftung Gesundheitliche Prävention richten, soweit es sich um Kassenarten übergreifende oder Träger übergreifende Anträge handelt. Ggf. können Anträge zur Prävention und Gesundheitsförderung – je nach Inhalt und Verantwortung des Antrags - auch über weitere Sozialversicherungsträger, etwa die Unfallkasse oder die Deutsche Rentenversicherung, mitfinanziert werden. Die Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Baden-Württemberg berät Kommunen bei der Entwicklung einer integrierten kommunalen Gesundheitsstrategie.
Zum Hintergrund: Die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg, die gesetzlichen Krankenkassen und das Land Baden-Württemberg haben gemeinsam eine Vereinbarung geschlossen, die regelt, dass die Stiftung für gesundheitliche Prävention Baden-Württemberg Kassenarten übergreifende Projektförderungen durchführt. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen hierfür Mittel gemäß dem Präventionsgesetz zur Verfügung.
Weitere Fördermöglichkeiten: Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit
Die Antragstellung für die Förderung des kommunalen Strukturaufbaus ist seit Anfang 2019 für ausgewählte Kommunen möglich. Weitere Infos sind unter https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramme/foerderprogramm.html abrufbar.
Anträge für eine zielgruppenspezifische Projektförderung für vulnerable Zielgruppen sind ab Juli 2019 möglich. Zu vulnerablen Zielgruppen zählen zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Projektförderung ist für alle Kommunen möglich.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com