Gesundheitsförderung und Prävention

Welche Finanzierungsmöglichkeiten es in der Lebenswelt bezogenen Gesundheitsförderung und Prävention gibt

„Die GKV hat mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes für die Prävention und Gesundheitsförderung auch in Baden-Württemberg klare Leitplanken erhalten. Grundlage allen Handelns ist für die Präventionsexpertinnen und –experten der Leitfaden Prävention. Es gibt für die GKV im Südwesten in Gänze abgestimmte und somit verlässliche Förderstränge.“, so Frank Winkler von der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg am Montag, 24. Juni, bei einem Vortrag im Rahmen eines Regionalworkshops Süd in Würzburg (siehe Anlage). Er zeigte auf, dass es bereits vor dem Präventionsgesetz auf Seiten der Ersatzkassen schon immer kontinuierliche, qualitätsgesicherte und nachhaltige Präventions- und Gesundheitsförderungsprojekte gegeben hat und gibt. Vertreten waren über 100 interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg.

In Baden-Württemberg gibt es ein Gesundheitsleitbild und eine Gesundheitsstrategie, welche von den Akteurinnen und Akteuren des baden-württembergischen Gesundheitswesens und deren Fachexpertise gemeinsam initiiert und entwickelt wurde. Auf der Grundlage der Bundesrahmenempfehlung wurde mit der Deutschen Rentenversicherung, der Unfallkasse und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Land Baden-Württemberg sowie den gesetzlichen Krankenkassen mit ihren Verbänden eine Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie erstellt und gemeinsam verabschiedet.

Auf dem Regionalworkshop Süd am 24. Juni in Würzburg, welcher über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisation (BAGSO) organisiert wurde, erläuterte Frank Winkler die Leistungen zur Lebenswelt bezogenen Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20 a SGB V. Hierbei zeigte er die möglichen Förderstränge im Einzelnen auf (Anlage).

Das Landesgesundheitsgesetz Baden-Württemberg sieht u. a. sogenannte kommunale Gesundheitskonferenzen verpflichtend vor. Diese können Anträge an die Stiftung Gesundheitliche Prävention richten, soweit es sich um Kassenarten übergreifende oder Träger übergreifende Anträge handelt. Ggf. können Anträge zur Prävention und Gesundheitsförderung – je nach Inhalt und Verantwortung des Antrags - auch über weitere Sozialversicherungsträger, etwa die Unfallkasse oder die Deutsche Rentenversicherung, mitfinanziert werden. Die Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) Baden-Württemberg berät Kommunen bei der Entwicklung einer integrierten kommunalen Gesundheitsstrategie.

Projekt aller Ersatzkassen im Land, ein Beispiel

Es besteht auch die Möglichkeit, dass sich Leistungserbringer auf der Grundlage einer Konzeption einer oder mehrerer Krankenkassen bewerben können. So wies Frank Winkler vom vdek zum Beispiel auf ein Konzept der Ersatzkassen hin, in welchem es um die Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen zum Erhalt von Alltagskompetenzen in stationären Pflegeeinrichtungen geht. Hier hatte sich etwa der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv) als professioneller Partner mit seinem Projekt „gesund und un-abhängig älter werden“ beworben. Sie beschäftigen sich insbesondere mit dem Handlungsfeld der psychosozialen Gesundheit, also der Suchtprävention in puncto Rauchen, Alkohol und Medikamente in stationären Pflegeeinrichtungen. So soll u. a. ein Handlungsleitfaden zum Umgang mit Sucht(gefährdungen) in der stationären Pflege zur nachhaltigen Verstetigung und Implementierung von gesundheitsfördernden Standardabläufen in den beteiligten Einrichtungen erarbeitet werden. Das Projekt läuft noch bis Februar 2020.

Kommunales Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit

Die Antragstellung für die Förderung des kommunalen Strukturaufbaus ist seit Anfang 2019 für ausgewählte Kommunen möglich. Weitere Infos sind unter

https://www.gkv-buendnis.de/foerderprogramm/kommunales-foerderprogramm/

abrufbar. Anträge für eine zielgruppenspezifische Projektförderung für vulnerable Zielgruppen sind ab Juli 2019 möglich. Zu vulnerablen Zielgruppen zählen zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen, Kinder und Jugendliche aus sucht- und psychisch belasteten Familien oder Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Projektförderung ist für alle Kommunen möglich.

Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Bayern, Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg konnten anschließend bei den Expertinnen und Experten nachfragen und für sich vielfältige Ansätze mit nach Hause nehmen.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com