Im Sommer 2015 trat das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ bundesweit in Kraft. Seitdem setzt der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Auftrag der Ersatzkassen Projekte um und entwickelt Prävention und Gesundheitsförderung weiter. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Präventionsgesetzes unterstreicht Frank Winkler, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg: „Prävention und Gesundheitsförderung sind für die Ersatzkassen und den vdek in Baden-Württemberg neben Behandlung, Rehabilitation und Pflege eine gleichwertige Säule. Wir setzen uns in Baden-Württemberg insbesondere für Projekte im kommunalen Setting ein, welche die Kriterien nachhaltige Verankerung vor Ort und integrierte Ansätze im Sinne von Health in All Policies - insbesondere für vulnerabler Zielgruppen - kreativ umsetzen. Hierzu zählt u. a. unser gemeinsames Projekt „Gesund unterwegs im Stadtquartier“ mit den Städten Mannheim und Singen.“
Landesrahmenvereinbarung Prävention umgesetzt
Die Ersatzkassen und der vdek haben im Rahmen der Landesrahmen-vereinbarung Prävention in Baden-Württemberg gesundheitsförderliche Strukturen gestärkt, gesundheitliche Ungleichheit abgebaut und Prävention nachhaltig in den Lebenswelten der Menschen verankert. Dabei wurde ein besonderer Fokus auf die lebensweltbezogene Prävention gelegt. Gefördert wurden u. a. Projekte in benachteiligten Quartieren, Schulen, in stationären Pflegeeinrichtungen sowie betriebliche Gesundheitsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen. Unsere Dokumentationen finden Sie hier:
Ersatzkassengemeinsame Prävention und Gesundheitsförderung in Baden-Württemberg „Durch das Präventionsgesetz wurde die Zusammenarbeit zwischen den Gesetzlichen Krankenkassen, den weiteren Sozialversicherungsträgern, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land deutlich verbessert. Bei der Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung arbeiten wir konkret mit den Jobcentern in den Landkreisen Biberach, Bodenseekreis und Ravensburg sowie in Stuttgart langjährig und erfolgreich im Rahmen des Programms „teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ zusammen“ so Winkler. Unsere Dokumentationen finden Sie hier teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
Eigene Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“
Um zu zeigen, wie wichtig den Ersatzkassen und dem vdek Prävention ist, wurde 2016 die Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ gegründet. Unter dieser Dachmarke setzen der vdek und seine Ersatzkassen Projekte in Lebenswelten nach § 20a SGB V und in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI um, sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V. Damit Präventionsprojekte in den Lebenswelten nach § 20a SGB V und § 5 SGB XI begleitet und gefördert werden können, müssen sie den im „Leitfaden Prävention“ des GKV- Spitzenverbandes festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen. Die Förderkriterien sind auf der Homepage „Gesunde Lebenswelten“ zu finden.
Die fachliche Begleitung möglicher Präventionsprojekte erfolgt über die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Für weitergehende Fragen oder Informationen steht Jill Stahl (jill.stahl@vdek.com) als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Gesundheitsförderung erreicht immer noch nicht alle
„Prävention wirkt und sie ist eine Investition in die Zukunft. Wir sehen, dass gesunde Lebensbedingungen und Gesundheitswissen nicht nur Krankheiten verhindern, sondern auch die Lebensqualität steigern. Gleichzeitig ist Gesundheit stark von individuellen und gesellschaftlichen Lebens- und Rahmenbedingungen abhängig. Insbesondere der soziale Status hat dabei großen Einfluss auf den individuellen Allgemeinzustand und bringt ungleich verteilte Gesundheitschancen mit sich. Die Herausforderung für die nächsten Jahre wird sein, noch stärker diejenigen zu erreichen, die bislang kaum Zugang zu Präventionsangeboten haben. Dabei muss Prävention dort stattfinden, wo Menschen leben, lernen und arbeiten“, ergänzt Winkler.
Gesundheitsförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
„Nach zehn Jahren sind die Grundlagen für die kommenden Jahre gelegt. Gesundheitsförderung wird nicht mehr nur als individuelle Verantwortung, sondern zunehmend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen. Auch in Baden-Württemberg zeigt sich, dass nachhaltige Prävention vor Ort, etwa in Mannheim und Singen, gestaltet werden muss – gemeinsam, zielgerichtet und lebensweltbezogen. Die kommunalen Strukturen müssen weiter gestärkt werden, denn Städte und Gemeinden sind Schlüsselakteure. Aufgabe der nächsten zehn Jahre wird es daher sein, die kommunalen Gesundheitsstrategien im Sinne von Gesundheit in allen Politikfeldern (Health in All Policies, HiAP) weiter auszubauen und Strukturen zu verstetigen, damit Prävention tatsächlich auch integraler Bestandteil aller Politikbereiche wird. Wir begrüßen es, wenn weitere nachhaltige Projekte und Initiativen in Baden-Württemberg den positiven Beispielen aus den letzten zehn Jahren folgen und so die oft übersehenen Bedarfe und Anliegen stärker in den Blick genommen werden – in der Kommune, in der stationären Pflege oder im Krankenhaus. Projektideen sind daher jederzeit willkommen. Im März 2026 wird die Stiftung für gesundheitliche Prävention einen Präventionspreis verleihen.“, so Winkler.
www.praeventionsstiftung-bw.de/preis
Hintergrund
Präventionsgesetz:
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention ist am 25.07.2015 in Kraft getreten und verbessert die Grundlagen dafür, dass Prävention und Gesundheitsförderung in jedem Lebensalter und in allen Lebensbereichen als gemeinsame Aufgabe der Sozialversicherungsträger und der Akteure in Ländern und Kommunen gestaltet werden. Darüber hinaus sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz enger verknüpft, die Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden.
Landesrahmenvereinbarung Prävention:
Im Oktober 2016 hat Baden-Württemberg eine Landesrahmenvereinbarung (LRV) Prävention unterzeichnet. Sie greift die spezifischen regionalen Rahmenbedingungen auf und bildet die Grundlage für Kooperationen zwischen Kranken- und Pflegekassen, Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherungen sowie den jeweiligen Projektträgern. Dabei wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und die Agentur für Arbeit als Partner der LRV einbezogen. Übergeordnetes Ziel der LRV Baden-Württemberg ist es, sozial bedingte Ungleichheiten bei der Prävention zu vermindern.
Im Sommer 2015 trat das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ bundesweit in Kraft. Seitdem setzt der Verband der Ersatzkassen (vdek) im Auftrag der Ersatzkassen Projekte um und entwickelt Prävention und Gesundheitsförderung weiter.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com