Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil-, vollstationäre Pflege
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte dass die Pflegekassen/-verbände in Berlin arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten. Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist.
Anlage Liste Zuständigkeiten Pflegeeinrichtungen (stationär) Berlin
Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf
- zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
- Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI
richten Sie bei Zuständigkeit der Techniker Krankenkasse an:
Techniker Krankenkasse
Landesvertretung
Postfach 44
10121 Berlin
oder per E-Mail
- vollstationär an: Berlin-Pflege-VST@tk.de
- teilstationär an: Berlin-Pflege-TST@tk.de
Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte weiterhin an die AOK Nordost.