Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil-, vollstationäre Pflege

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte dass die Pflegekassen/-verbände in Berlin arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten. Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist.

Anlage Liste Zuständigkeiten Pflegeeinrichtungen (stationär) Berlin

Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI  (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf

  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
  • Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI

richten Sie bei Zuständigkeit der Techniker Krankenkasse an:

Techniker Krankenkasse
Landesvertretung
Postfach 44
10121 Berlin

oder per E-Mail

  • vollstationär an: Berlin-Pflege-VST@tk.de
  • teilstationär an: Berlin-Pflege-TST@tk.de

Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte weiterhin an die AOK Nordost.