Anträge für Einrichtungen in Berlin
Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil- und vollstationäre Pflege
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte, dass die Pflegekassen/-verbände in Berlin arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten.
Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist. Falls nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, dies bei den Pflegekassen-/verbänden zu erfragen.
Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI
Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf
- zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
- Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI
- Ausbildungsvergütung gemäß § 47 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 3 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG) i.V.m. § 84 SGB XI
richten Sie bei Zuständigkeit des vdek an:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin
oder per E-Mail an: BE-Pflege-stat@vdek.com
Anträge für die ehrenamtliche Unterstützung gemäß § 82b SGB XI
Wenn Sie Anträge für die ehrenamtliche Unterstützung gemäß § 82b SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte ausschließlich an die AOK Nordost.
Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG
Wenn Sie der Rahmenvereinbarung über die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) beitreten wollen, richten Sie die Beitrittserklärung bitte ausschließlich an den BKK-Landesverband Mitte.
Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte an die AOK Nordost.