Anträge für Einrichtungen in Berlin

Anträge Vergütung/Zusatzvereinbarungen teil- und vollstationäre Pflege

Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, beachten Sie bitte, dass die Pflegekassen/-verbände in Berlin arbeitsteilig agieren und die Anträge je nach Zuständigkeit für die jeweiligen Einrichtungen (teil- und vollstationär) bearbeiten.

Bitte prüfen Sie daher zunächst, welche/-r Pflegekassen/-verband für Ihre Pflegeeinrichtung zuständig ist. Falls nicht bekannt, haben Sie die Möglichkeit, dies bei den Pflegekassen-/verbänden zu erfragen.

 

Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI

Ihren Antrag auf stationäre Pflegesatzverfahren nach § 85 SGB XI  (teil- und vollstationär) inkl. Anträge auf

  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 43b SGB XI
  • Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI
  • Ausbildungsvergütung gemäß § 47 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 Nr. 3 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG) i.V.m. § 84 SGB XI

richten Sie bei Zuständigkeit des vdek an:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Berlin / Brandenburg
Stresemannstraße 91
10963 Berlin

oder per E-Mail an: BE-Pflege-stat@vdek.com

Anträge für die ehrenamtliche Unterstützung gemäß § 82b SGB XI

Wenn Sie Anträge für die ehrenamtliche Unterstützung gemäß § 82b SGB XI stellen wollen, richten Sie diese bitte ausschließlich an die AOK Nordost.

Anträge nach dem Pflegeberufegesetz gemäß § 28 PflBG

Wenn Sie der Rahmenvereinbarung über die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) beitreten wollen, richten Sie die Beitrittserklärung bitte ausschließlich an den BKK-Landesverband Mitte.

Unterlagen für Zulassungen/Aktualisierungen im Bereich SGB XI richten Sie bitte an die AOK Nordost.