Kommentar von Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Erst Kosten und Rechtsgrundlage des „Hanse-Sani“ klären

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Standpunkt zum Artikel im Weser-Kurier "Modellprojekt "Hanse-Sani" - Rettungsdienst soll verstärkt werden" vom 18.04.2021:

Der Bericht im Weser-Kurier vom 18.04.2021, demzufolge das Projekt „Hanse-Sani“ jetzt verstetigt werden soll, hat uns – und auch die zuständige Innenbehörde – überrascht. Er basiert auf einem Antrag der Deputation für Inneres, der diese Woche veröffentlicht wurde. Darin heißt es, gegenwärtig verhandele die Innenbehörde mit den Krankenkassen über eine Verstetigung des Projektes ab 01.07.2021.

Tatsache ist jedoch, dass zunächst die noch nicht abgeschlossenen Auswertungen über die bisherige Laufzeit des Projektes abgewartet werden müssen, bevor die Kostenträger (Krankenkassen) und die Innenbehörde über eine Umsetzung entscheiden können. Von einer „geplanten dauerhaften Einrichtung“ zu sprechen, wie im Weser-Kurier verkündet, ist daher voreilig.

Qualifikation und Weiterbildung

Waren die „Hanse-Sanis“ in der ersten Phase bis Juni 2020 mit drei Fahrzeugen rund um die Uhr im Einsatz, so wurde in der anschließenden Phase ab Juli 2020 auf einen Einsatzwagen reduziert. Die zum „Hanse-Sani“ qualifizierten Notfallsanitäter durchlaufen derzeit eine ca. dreimonatige Weiterbildungsmaßnahme. Nach Abschluss der Weiterbildung ist es denkbar, die im Weser-Kurier beschriebene Erhöhung des Einsatzzeitraums umzusetzen. Dies ist aber von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen abhängig, welche die Krankenkassen derzeit noch mit der Innenbehörde klären. Ein wichtiges Kriterium sind die zu erwartenden Kosten. Solange diese nicht genau feststehen, können die Krankenkassen die Wirtschaftlichkeit nicht beurteilen. Dazu sind sie aber gesetzlich und auch im Sinne ihrer Versicherten verpflichtet.

Rechtsgrundlage ist ungeklärt

Eine Verstetigung erfordert zudem eine Rechtsgrundlage. Als kurzfristiges Modellprojekt haben die Bremer Krankenkassen dem im letzten Jahr nur ausnahmsweise unter Pandemiebedingungen und zeitlich befristet zugestimmt. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes dürfen die Kassen die Kosten für einen Rettungsdiensteinsatz nur übernehmen, wenn dieser anschließend in einer Fahrt in ein Krankenhaus mündet. Diese Maßgabe ist bindend für alle Krankenkassen. Dabei ist es nicht entscheidend, ob Krankenkassen diese gesetzliche Vorgabe sinnvoll finden – sie haben sie schlicht zu beachten. Gesundheitsminister Jens Spahn hatte bereits Ende 2019 einen Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung vorgelegt, der eine Lösung gebracht hätte. Doch genau dieser Entwurf wurde von den Ländern (u. a. auch von Bremen) verhindert, da sie damit manche Kompetenzen an den Bund hätten abgeben müssen.

Nun kann in Bremen mit der Novellierung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes wenigstens eine lokale Rechtsgrundlage für den „Hanse-Sani“ geschaffen werden. Diese Novellierung wird derzeit vorbereitet und muss erst noch beschlossen werden. Solange die Situation so ist, kann das Projekt „Hanse-Sani“ nicht versteigt werden. Dafür müssen also die Politiker, die jetzt genau dies fordern, zunächst einmal die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen.

Wenn der Nutzen sowie die Kosten geklärt und eine Rechtsgrundlage geschaffen sind, stehen die Krankenkassen einer Fortführung des Projektes aufgeschlossen gegenüber. Aber dies muss erst erledigt sein, bevor der „Hanse-Sani“ ein fester Bestandteil des Rettungswesens ins Bremen werden kann.

Torsten Barenborg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen

Zum Hintergrund:

Das Projekt des „Hanse-Sani", das im März 2020 sehr zügig unter Mitwirkung der gesetzlichen Krankenkassen in Bremen eingeführt wurde, diente ursprünglich angesichts der drohenden Corona-Pandemie einer Entlastung der Notfallversorgung von sogenannten „Bagatell-Fällen“. Die Rettungsleitstelle soll in Fällen, in denen bereits am Telefon deutlich wird, dass eine anschließende Fahrt in ein Krankenhaus vermeidbar ist, statt eines Rettungswagens speziell ausgebildete Notfallsanitäter entsenden. Diese sollen den Fall vor Ort überprüfen und nach Möglichkeit den Weg in die reguläre ambulante Versorgung ebnen.