Bremens Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt und der Verband der Ersatzkassen (vdek) rufen die BARMER-Versicherten im Land auf, ihr Wahlrecht bei der Sozialwahl zu nutzen. Während die Mitglieder der anderen Ersatzkassen und die Rentenversicherten bereits im Frühjahr gewählt haben, können derzeit 32.244 BARMER-Mitglieder in Bremen und Bremerhaven bis zum 4. Oktober ihre Stimme abgeben. Damit entscheidet jeder zwanzigste Bremer in den kommenden Wochen darüber, wer bei der eigenen Krankenkasse das Sagen hat. Wegen der Fusion von BARMER GEK und Deutscher BKK am 1. Januar 2017 zur neuen BARMER hatte sich der Wahltermin für deren Mitglieder verschoben.
„Ich möchte die Wahlberechtigten dazu ermuntern, sich an der Sozialwahl zu beteiligen, sagte Gesundheitsministerin Eva Quante-Brandt. „Wählen bedeutet Mitbestimmen. Wer seine Stimme abgibt, kann Einfluss darauf nehmen, wer in den kommenden sechs Jahren wichtige Entscheidungen im Verwaltungsrat der BARMER trifft.“
Bei der Sozialwahl wählen Mitglieder aus dem Kreis der Versicherten ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter in die Verwaltungsräte ihrer Kasse. Der Verwaltungsrat beschließt die Satzung, wählt und kontrolliert den Vorstand und verabschiedet den Haushalt. Er wählt die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse, beschließt zum Beispiel Bonusprogramme oder Wahltarife und verantwortet wichtige Finanzentscheidungen. Bei diesem Prinzip der Selbstverwaltung nehmen die Versicherten direkten Einfluss auf ihre Angelegenheiten.
„Der Gesetzgeber hat die Selbstverwaltung als festen Teil der Demokratie in der Bundesrepublik verankert. Das Modell unterscheidet sich grundlegend von Ländern mit rein staatlichen oder privatwirtschaftlich organisierten Sozialversicherungssystemen. Es gilt: Wer die Beiträge zahlt, soll auch mitentscheiden.“, betonte Kathrin Herbst, Leiterin der vdek-Landesvertretung Bremen.
Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl: Die Wähler haben ihre Wahlunterlagen per Post erhalten und senden die roten Wahlbriefumschläge mit dem Stimmzettel kostenlos zurück. Auf dem Stimmzettel entscheiden sie sich für eine der Listen, in denen die zur Wahl stehenden Versicherten gemeinsam antreten. Wahlberechtigt sind BARMER-Mitglieder, die am 1. Mai 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Zur Wahl stehen bei der Sozialwahl keine Einzelpersonen, sondern Listen, die beispielsweise von Arbeitgebervereinigungen, Gewerkschaften oder Versichertengemeinschaften aufgestellt werden. Unter www.sozialwahl.de finden die Wähler Informationen zur Sozialwahl allgemein und auch über die Listen.
Der vdek empfiehlt, das Recht der Mitbestimmung zu nutzen. Die Frist endet mit dem 4. Oktober 2017. An diesem Tag müssen der BARMER die Wahlunterlagen vorliegen. Es gilt dabei der Tag des Posteingangs, nicht der Tag des Poststempels.
Kontakt
Christiane Rings
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 76
E-Mail: christiane.rings@vdek.com
und
Birgit Tillmann
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bremen
Tel.: 04 21 / 1 65 65 - 84
E-Mail: birgit.tillmann@vdek.com