Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) sind bisher Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Derzeit läuft ihre Umwandlung in eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts, die zukünftig „Medizinischer Dienst" (MD) genannt werden.
Neu ist, dass in den Verwaltungsräten der MD künftig auch Vertreterinnen und Vertreter der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen, der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Ärzteschaft und der Pflegeberufe vertreten sind.
Die Beteiligung von Patienten- und Berufsvertretern soll dazu beitragen, dass die Transparenz über Aufgaben und Arbeit der Medizinischen Dienste verbessert wird und damit eine stärkere Akzeptanz erfährt. Denn trotz klarer gesetzlicher Regelungen für eine unabhängige medizinische und pflegerische Begutachtung steht der MDK in einem Spannungsfeld. Während die Kranken- und Pflegekassen den MDK beauftragen müssen, damit die Versichertengelder qualitativ, notwendig und wirtschaftlich eingesetzt werden, ist der MDK aus Sicht der Versicherten auch die Instanz, die Leistungsanträge ablehnen kann.
Die MDK-Reform hat daher nicht das Ziel, die Aufgabe der MD zu verändern, sondern den MDK organisatorisch von den Kranken- und Pflegekassen zu lösen, um mehr Offenheit und damit eine größere Akzeptanz der unabhängigen Institution zu erreichen.